Apropos plündernde Raben: Bezüglich AHV fahren Rumänen und Bulgaren ohne Freizügigkeit besser als mit.
Rabenschwarz sieht die
SVP für unsere Sozialwerke, sollte die Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien ausgeweitet werden. Vor allem für die AHV «droht der Bankrott», so die SVP. Denn schon nach einem Jahr Arbeit in der Schweiz seien alle EU- Ausländer rentenberechtigt. Für die SVP eine Einladung, kurz in der Schweiz zu arbeiten, sich dann wieder in die Heimat abzusetzen und dort dank unserer AHV ein süsses Schmarotzerleben zu führen. Was sind die Fakten? Tatsächlich hat jeder EU-Bürger einen Rentenanspruch, sobald er ein Jahr bei uns gearbeitet hat. Die volle Rente gibts aber erst nach 44 Beitragsjahren! Ein Rechenbeispiel: Verdient ein Ausländer in dem einen Jahr 60 000 Franken, bekommt er dafür genau 45 Franken Rente pro Monat, und die erst bei Erreichen des 65. Altersjahres. Ein süsses Leben lässt sich davon auch in Rumänien nicht finanzieren. In dem einen Jahr hat er übrigens inklusive Arbeitgeberbeitrag 5040 Franken in die AHV eingezahlt. Heute fahren Rumänen und Bulgaren sogar besser. Solange das Freizügigkeitsabkommen nämlich noch nicht für sie gilt, können sie sich einbezahlte AHV -Gelder nach Rückkehr in die Heimat sofort auszahlen lassen. In unserem Beispiel also 5040 Franken bar auf die Hand. Mit dem Abkommen geht das nicht mehr. Für Leute, die es nur auf die schnelle AHV -Kohle abgesehen haben sollten, ist die alte Regelung also attraktiver! Sie müssen nicht warten, bis sie 65 sind. Ausserdem müssen sie nach der neuen Regel noch rund 10 Jahre leben, um den vollen einbezahlten Betrag zu kassieren. Sterben sie früher, macht die AHV Gewinn. Die SVP sieht aber auch Plünderungsgefahr bei Arbeitslosenversicherung und Sozialhilfe. Zwar haben EU-Bürger Anspruch auf Arbeitslosengeld – wie Schweizer in EU-Ländern. Aber hier bis zur Rente Arbeitslosengeld zu beziehen, das geht nicht. Denn erstens gibt es wie für Schweizer nur 400 Taggelder, danach nur noch Sozialhilfe. Und auch die ist begrenzt: Kurzaufenthalter verlieren bei Fürsorgeabhängigkeit das Aufenthaltsrecht sofort. EU-Ausländern mit Permis B kann bei anhaltender Arbeitslosigkeit die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung auf ein Jahr beschränkt werden. Haben sie danach immer noch keinen Job, sind sie den Permis los. Das ist nun allerdings eine Kann-Bestimmung. Zuständig sind die Kantone. Aber welcher Kanton hat schon Interesse an möglichst vielen Sozialhilfeempfängern? Wenn schon müsste man sich eher sorgen, dass die Kantone nicht auch bei Härtefällen rigoros von der Kann-Bestimmung Gebrauch machen.