Witwe verurteilt Zehn Jahre zuviel Sozialhilfe kassiert

  • Publiziert: 29.10.2009, Aktualisiert: 02.01.2012

BIEL – Eine 44-Jährige ist wegen Sozialhilfebetrugs verurteilt worden. Sie hat eine Witwenrente verschwiegen – und das zehn Jahre lang! Dann verpiff sie aber ihr Ex-Freund.

Die Frau wurde zu einem Jahr Gefängnis bedingt verurteilt. Für das Gericht war es klar, dass die Frau einen Betrug begangen hat und nicht bloss gegen das Sozialhilfegesetz verstiess, wie es die Verteidigung beantragt hatte. Es habe ihr bewusst sein müssen, dass sie alle Einkünfte offenlegen müsste. Die Deliktsumme liegt bei 150000 Franken.

Mildernd fiel bei der Strafzumessung ins Gewicht, dass die Sozialdienste der Stadt Biel mit strengeren Kontrollen den Fall früher hätten aufdecken können. Schon 1998 war in einem Gespräch mit der Frau von einer in Aussicht stehenden Witwenrente die Rede gewesen. Da hätten die Behörden hellhörig werden müssen.

«Nicht auf die Idee gekommen»

Die Frau hatte zu jenem Zeitpunkt die Rente schon über ein Jahr lang bezogen, was sie verschwieg. Sie sei überhaupt nicht «auf die Idee gekommen», die Rente im Betrag von monatlich über 1200 Franken anzugeben, da dieses Geld nicht von ihr komme. Sie habe lediglich gewusst, dass sie Lohnzahlungen, Arbeitslosengeld oder Alimente angeben müsse.

Der Gerichtspräsident bezeichnete diese Argumentation als «nicht nachvollziehbar». Die Rente sei nämlich ein besonders wichtiger Bestandteil ihrer Einkünfte, da bedeutend höher als die Alimente für ihre drei Kinder.

Für die Sozialhilfebehörden galt die Bezügerin als geschieden, weil ihr Mann erst nach der Scheidung verstarb. Vordergründig habe die Behörde den Zivilstand nicht prüfen müssen, wenn es im vorliegenden Fall auch Anzeichen für die Witwenrente gab.

Racheakt eines Ex-Partners

Ans Licht kam der Betrug durch den Racheakt eines Ex-Partners. Dieser bemerkte, dass die Frau Alimente doppelt bezog und darüber hinaus eine nicht deklarierte Witwenrente. Er meldete dies den Behörden.

Die vor 20 Jahren aus dem Balkan in die Schweiz gekommene Frau ist zum dritten Mal verheiratet und hat drei Kinder. Unter Tränen sagte sie, es sei eine Schande, dass sie vor Gericht sitze, da sie nichts Unrechtes getan habe.

Der Verteidiger wollte es bei einer Busse bewenden lassen. Betrug, der Arglist voraussetze, sei nicht gegeben, sagte er in seinem Plädoyer. (SDA/gux)