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Belästigung bei McDonald`s: Chef glotzt auf Busen – Busse!

LAUSANNE – Seine begehrlichen Blicke auf den Busen einer Angestellten kommen den Leiter einer McDonald's Filiale teuer zu stehen: Er muss der Angestarrten 1500 Franken wegen sexueller Belästigung zahlen.

Aktualisiert um 16:22 | 05.10.2009
Die Mitarbeiterin hatte am Morgen in der Küche des McDonalds in Suhr AG Reinigungsarbeiten verrichtet. Dabei trug sie nicht die Arbeitsuniform, sondern ein privates T-Shirt. Das veranlasste ihren Chef zur Bemerkung: «Das ist aber ein schönes T-Shirt, zu schön um darin zu arbeiten.»

42´000 Franken gefordert

Während des kurzen Gesprächs starrte er die ganze Zeit auf den Busen seiner Angestellten. Etwas später rief er sie von seinem Büro aus zu sich. Als sie in der Tür stand, fragte er, wo sie das T-Shirt gekauft habe und glotzte weiter ungeniert direkt auf ihre Brüste.

Die Frau zog aufgrund dieses Vorfalls und weiterer Geschehnisse vor Gericht und forderte von ihrem Chef wegen sexueller Belästigung eine Entschädigung über 33´000 Franken, entsprechend sechs Monatslöhnen. Zudem verlangte sie 7000 Franken Genugtuung und 1700 Franken Schadenersatz.

Unüblicher Körperkontakt

Das Aarauer Arbeitsgericht sprach ihr 2008 gestützt auf das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Mann und Frau 5670 Franken Entschädigung zu. Der Betrag wurde vom Aargauer Obergericht dann im vergangenen März auf 1500 Franken reduziert, da es nur das Anstarren des Busens für erwiesen erachtete.

Das Gericht ging davon aus, dass in dem Betrieb ein anzügliches, sexuell gefärbtes Klima geherrscht habe, das vom Chef mitgeschaffen und mitgetragen worden sei. Zwischen ihm und seinen weiblichen Angestellten sei es zu unüblichen Körperkontakten, Umarmungen, anzüglichen Bemerkungen und unangemessenen Einladungen gekommen.

Nicht mehr harmlos

Eine dem Geschäftsführer wohlgesinnte Zeugin habe zudem ausgesagt, dass sie bei dem fraglichen Vorfall habe lachen müssen. All dies lasse nur den Schluss zu, dass sein starrer Blick auf den Busen sexuell motiviert gewesen sei und nicht etwa geschäftlich-neutral oder freundschaftlich-kollegial.

Das Bundesgericht hat diesen Entscheid nun bestätigt und die Beschwerde des Mannes abgewiesen. Laut den Richtern in Lausanne hat die Aargauer Justiz das Verhalten des Betroffenen zu Recht nicht als völlig harmlos klassiert.

Vielmehr sei das Obergericht korrekterweise davon ausgegangen, dass sein Verhalten deplatziert und insbesondere das Anstarren des Busens sexuell motiviert gewesen sei. Neben der Entschädigung muss der Verurteilte nun noch 800 Franken Gerichtskosten übernehmen und der Frau eine Parteientschädigung von 2000 Franken zahlen. (SDA/gux)

Brüste schauen ungestraft – hier in der Diashow von Blick.ch

Das sagt Mc Donald's

Auf den Fall angesprochen, erklärte McDonald´s gegenüber Blick am Abend: «McDonald’s verurteilt jede Form von sexueller und sexistischer Belästigung und wir setzen uns mit allen zur Verfügung stehenden Mittel dagegen ein. Aus diesem Grund unterschreiben alle Mitarbeitenden von McDonald’s seit vielen Jahren bei der Vertragsunterzeichnung auch eine Erklärung gegen sexuelle und sexistische Belästigung am Arbeitsplatz.» Der Verurteilte sei ein Franchisennehmer gewesen und damit ein selbstständiger Unternehmer und kein Angestellter von McDonald’s Schweiz gewesen.

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Das sagen Blick.ch-Leser
Robert Schneider, Caracas - 16:00 | 05.10.2009
» Solange der nur mit den Augen hinglotzt und nicht die Finger benutzt!
Peter Kuederli, Titusville FL - 15:39 | 05.10.2009
» Sendet mir auch einen Bussgeldbescheid, denn ich habe die Dame im T-Shirt auch laenger wie unbedingt noetig angestarrt. Pkuederli@cfl.rr.com
Ivan Huber, Hombrechtikon - 14:53 | 05.10.2009
» Ich müsste dem Fall ununterbrochen Busse zahlen. Wenn die hübschen Girls Ihre Brüste absichtlich so rausstrecken, dann schaut MANN einfach oder MANN ist dann Schwul. Gibt doch nichts schöneres als pralle, schöne Brüste!
Maximilian Imhof, Basel - 14:43 | 05.10.2009
» Nun ich glaube, die Schweizer Justiz wird immer mehr zur Lachnummer, man kann das ganze nicht mehr ernst nehmen. Das soll doch wohl ein Witz sein. Auf der anderen Seite werden jugendliche Verbrecher mit Samthandschuhen angefasst. Ich hoffe, dass das Volk nicht mehr alles akzeptiert was diese Nullnummern darbieten. Busse würde ich auf jedenfall nicht bezahlen. Ich schau doch einer Frau so lange ich will auf den Busen, was soll dieser Blödsinn.
Nathalie Vogt, Aesch - 14:37 | 05.10.2009
» Super, wurde auch Zeit!!!! Sollte schon lang in der CH eingefuehrt werden
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