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Jahrelang ist der Waadtländer Yves B.* (42) in der Theaterszene ein Star. Eine grosse Karriere scheint ihm gewiss. Er eilt von Erfolg zu Erfolg. Und hat den Ruf, gerade Teenager für die Schauspielkunst begeistern zu können.
2001 gründet Yves B. in Aigle VD das Théâtre du Moulin-Neuf. 2006 zeichnet ihn die Stadt für sein Schaffen aus. 2009 erhält Yves B. den Prix Eveil der Waadtländer Kulturstiftung.
Er kriegt auch Geld vom Migros-Kulturprozent für seine frankofone Version einer nationalen Theatertournee.
Doch im letzten Herbst nimmt die Karriere von Yves B. ein abruptes Ende. Eine seiner minderjährigen Theaterschülerinnen zeigt ihn an. Seit dem 24. September 2010 sitzt Yves B. in Untersuchungshaft.
Dort gibt er zu, dass er mit seinen 14- bis 16-jährigen Theaterschülerinnen Sex hatte.
Doch dabei blieb es nicht: Yves B. organisierte im Rahmen des Schauspielunterrichts auch Sadomaso-Partys bei sich zu Hause. Das enthüllt die Zeitung «24 heures».
Einige der Schülerinnen übernahmen dabei auch aktive Rollen – als Dominas. Yves B. liebt es offenbar, beim Sex zu leiden. An den Sadomaso-Partys bevorzugte er den unterwürfigen Part, liess sich von seinen Schülerinnen auspeitschen.
Das Mädchen, das das Treiben schliesslich auffliegen lässt, handelt ausgerechnet aus Eifersucht: Sie ist in den Schauspiellehrer verliebt. Er weist sie zurück. Die Schülerin rächt sich mit der Anzeige.
Praktisch Wort für Wort decken sich die Darstellungen der minderjährigen Opfer über den Ablauf der Sadomaso-Partys mit den Aussagen von Yves B. in der U-Haft.
Inzwischen haben zwei weitere Ex-Schülerinnen Yves B. angezeigt. Die Untersuchungen der Waadtländer Staatsanwältin Magali Bonvin sind noch nicht vollständig abgeschlossen. «Mehrere Personen müssen dazu noch einvernommen werden», sagt Bonvin.
Die Behörden haben die Computer des Theaters in Aigle beschlagnahmt. Sie untersuchen, ob Yves B. seine Sadomaso-Partys filmte und das Material anschliessend in einschlägige Internet-Foren stellte. Auch seine Theaterstücke werden analysiert.
Yves B. ist angeklagt wegen sexueller Handlungen mit Minderjährigen und abhängigen Personen. Die Sadomaso-Praktiken an sich sind hingegen nicht strafbar.
Yves B. bleibt vorerst im Knast. Die Justizbehörden befürchten, dass er in Freiheit rückfällig wird. Der Prozess soll Ende Jahr stattfinden. Sollte Yves B. verurteilt werden, drohen ihm bis zu zehn Jahre Gefängnis.
* Name der Redaktion bekannt