Geisel-Affäre Libyscher Student in Genf zwischen den Fronten

  • Publiziert: 29.09.2009, Aktualisiert: 14.01.2012

GENF – Rächt sich die Schweiz für die Geisel-Demütigung an einem unschuldigen Studenten? Ein junger Libyer, der in Genf wohnt, behauptet genau dies.

Vom 22. August bis zum 19. September begingen die Muslime in diesem Jahr den Fastenmonat Ramadan. Ein libyscher Student in Genf wollte die Gelegenheit nutzen, um in die Heimat zu seiner Familie zu reisen. Doch wie «Le matin» berichtet, wurde der junge Mann – die Zeitung nennt ihn Ahmed – nun offenbar ein Opfer des diplomatischen Hickhacks zwischen der Schweiz und Libyen.

Zwar steckt er lange nicht so tief in der Bredouille wie die beiden Schweizer, die Wüstendiktator Gaddafi als Geiseln hält und deren Aufenthaltsort weiterhin unklar ist. Ahmed darf die Schweiz jederzeit verlassen.

Doch sein Problem ist die Rückkehr: Weil er bisher keinen B-Ausweis für Studenten erhalten hat, bräuchte er ein Retour-Visum, das ihm die Wiedereinreise garantierte. Ein solches hat ihm die kantonale Einwohnerkontrolle verweigert. Als die Sachbearbeiterin seinen libyschen Pass gesehen habe, erzählt Ahmed, habe sie ihn gefragt, ob er die Situation mit den politischen Problemen und den Geiseln kenne.

Langes Warten auf B-Ausweis

«Dann sagte sie mir in einem aggressiven Tonfall, dass es für mich nicht möglich sei, ein Rückkehr-Visum zu erhalten», berichtet der Libyer. Und beklagt sich: «Die ausländischen Studenten, die ich kenne, erhalten ein solches Dokument immer ohne Probleme.» Um sein Studium in Genf nicht zu gefährden, entschloss er sich, in der Schweiz zu bleiben und auf den Besuch bei seinen Eltern zu verzichten.

Den B-Aufenthaltsausweis für Studenten, der ihm solche Scherereien ersparen würde, hat Ahmed schon vor einigen Monaten beantragt – bisher ohne Erfolg. «Man sagte mir, das hänge von Bern ab», erklärt er.

Gegenüber «Le matin» bestätigte das Bundesamt für Migration (BfM) in Bern, dass es «einige Änderungen in Zusammenhang mit den Weisungen betreffend der Visa für bestimmte Kategorien von libyschen Bürgern» gegeben habe.

Blick.ch fragte beim BfM nach, was das genau bedeuten soll. Doch BfM-Sprecherin Marie Avet erklärte, die entsprechende Weisung sei vertraulich. Sie wollte sich auch zum Fall Ahmed nicht äussern: Sie könne nur sagen, dass Visums-Anträge libyscher Staatsangehörigen von Fall zu Fall beurteilt werden. (hhs)

play Libyens Staatschef Muammar al-Gaddafi und Hans-Rudolf Merz letzte Woche in New York. Ein libyscher Student in Genf leidet unter dem Zoff zwischen den beiden Ländern. (SF)