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Im Prozess vor dem erstinstanzlichen Gericht in Genf um die von der «Tribune de Genève» publizierten Polizeifotos von Hannibal Gaddafi hat der Anwalt des Kantons Genf auf einen schnellen Entscheid gedrängt.
Hannibal Gaddafi hatte sowohl den Kanton Genf, die Genfer Tageszeitung «Tribune de Genève» wie auch einen Journalisten der Zeitung verklagt (Blick berichtete). Der Kanton hatte sich insofern für mitschuldig bekannt, da einer seiner Angestellten die Fotos Gaddafis an die Zeitung weitergeleitet hatte. Die «Tribune de Genève» hatte diese schliesslich im September 2009 publiziert.
Genf habe seine Verantwortung für diesen Aspekt anerkannt. Nun wolle man keine lange gerichtliche Auseinandersetzung, sagte David Lachat, Anwalt des Kantons, heute vor Gericht. Er bat das Gericht die Höhe der Wiedergutmachung an Hannibal Gaddafi festzusetzen.
Laut Lachat hat das Gericht alle Informationen, die es braucht, um ein Urteil zu fällen – ohne zusätzliche Ermittlungen. Seiner Ansicht nach könnte ein schnelles Urteil helfen, die angespannte Situation zwischen der Schweiz und Libyen zu lösen.
Die «Tribune de Genève» hingegen erwartet, dass das Gericht sich genügend Zeit nimmt, den Fall zu untersuchen. Für Marc Hassberger, Anwalt der Zeitung, braucht es vertiefte Abklärungen. Er hat daher das Gericht darum gebeten, eine weitere Untersuchung einzuleiten.
Hannibal Gaddafi verlangt als Wiedergutmachung eine Summe von 100000 Franken für den seelischen Unbill, den er durch die Veröffentlichung erlitten hatte. Der Betrag mutet hoch an; in vergleichbaren Fällen sprechen Gerichte selten mehr als 10000 Franken zu.
Der Journalist der «Tribune de Genève», der den Artikel zu den Fotos geschrieben hatte, ist hingegen aus dem Schneider: Libyen zog heute die Klage gegen ihn zurück. (SDA/gux)