Libyen will Geld von Genf

GENF – Das Ehepaar Gaddafi und der Staat Libyen haben gestern in Genf eine Zivilklage eingereicht. Sie verlangen Schadenersatz und Genugtuung für die Vorfälle vom letzten Juli.

  • Publiziert: 09.04.2009, Aktualisiert: 14.01.2012
play Hannibal Gaddafi klagt gegen Genf. (Keystone)

Der Sohn des libyschischen Diktators Muammar al-Gaddafi wurde letzten Herbst zusammen mit seiner Frau in Genf verhaftet. Dies hat nun ein juristisches Nachspiel. Gaddafis Anwalt Charles Poncet habe gestern beim Gericht eine 60-seitige Zivilklage eingereicht, berichtet das Westschweizer Fernsehens TSR.

In dem Dokument listet der Anwalt auf, in welchen Punkten er und seine Mandanten das Vorgehen der Genfer Polizei als unverhältnismässig beurteilen. Insgesamt sei es zu sieben unrechtmässigen Handlungen gekommen.

Im Vordergrund stehen dabei die Mittel, die die Polizei bei der Verhaftung am 15. Juli eingesetzt hatte. Zur Festnahme des Paars in einem Genfer Luxushotel waren zwanzig Polizisten ausgerückt. Sie führten das Paar in Handschellen ab. Eingeschritten war die Polizei, weil zwei Gaddafi-Hausangestellte das Paar wegen Misshandlung angezeigt hatten.

Wiener Konvention verletzt

Hannibal und Aline Gaddafi sind zudem der Ansicht, dass bei der Verhaftung die Wiener Konvention über die konsularischen Beziehungen verletzt worden sind. In der Kritik stehen auch die Kautionen, die die Gaddafis für ihre Haftentlassung leisten mussten. Mit 200000 und 300000 Franken seien sie «astronomisch» hoch gewesen.

Der Sohn des libyschen Revolutionsführers Muammar al-Gaddafi beklagt sich in der Zivilklage auch darüber, dass die Polizei nicht auf eine Diebstahlsanzeige reagiert habe, die das Paar zwei Tage vor der Festnahme eingereicht hatte.

Mit ihrer Klage wollen Libyen und das Ehepaar Gaddafi Schadenersatz im Umfang von 474477,15 Franken erstreiten. Zudem verlangen sie pro Ehepartner 20000 und für ihren Sohn 10000 Franken Genugtuung. (SDA/gca)