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Das Bundesgericht gibt den Rauchern in Genf eine Gnadenfrist: Sie dürfen bis auf weiteres wieder in öffentlichen Räumlichkeiten am Glimmstengel ziehen.
Denn das Bundesgericht beurteilte die Ausführungsbestimmungen der Regierung als ungenügend. Nach dem Urteil hätte die Inkraftsetzung der Übergangsbestimmungen einen formellen Gesetzesbeschluss des Kantonsparlaments bedurft.
Der Regierung stehe es zwar zu, in Notfallsituationen in alleiniger Kompetenz zu beschliessen. Im Fall des Rauchverbots habe diese Dringlichkeit nicht bestanden.
Das Rauchverbot war seit dem 1. Juli in Kraft. Demnach durfte in Genfer Restaurants und Bars, in Disotheken und Räumlichkeiten der Verwaltung nicht mehr geraucht werden.
In einer von der Regierung verabschiedeten Übergangsregelung wurden die Strafen geregelt. Vorgesehen waren Bussen zwischen 100 und 1000 Franken. Wirte konnten gar mit 10000 Franken gebüsst werden.
Hotelzimmer sowie Einzelzimmer in Spitälern und Gefängniszellen waren vom Verbot ausgenommen. Die Übergangsregelung sollte solange in Kraft bleiben, bis der Grosse Rat ein der Initiative entsprechendes Ausführungsgesetz verabschiedet hat. (SDA)
Gnadenfrist für Genfer Raucher.- Reuters