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Nach einem Augenschein bei der Person, welche die beiden Fischotter illegalerweise bei sich beherbergte, entschieden sich die Freiburger Behörden, auch das Weibchen in den Zoo von La Chaux-de Fonds zu schicken. Dort darf es dem Männchen, das schon seit Mitte November dort lebt, wieder Gesellschaft leisten.
Die Privatperson verfüge nicht über die nötigen Einrichtungen, um Fischotter zu halten, urteilten die Behörden. Deshalb habe das Fischottermännchen Mitte November auch entfliehen können.
Dem Halter drohen nun strafrechtliche Konsequenzen wegen illegaler Einfuhr einer geschützten Tierart und wegen Verstosses gegen das Tierschutzgesetz. In solchen Fällen können Bussen bis zu 20000 Franken verhängt werden. (SDA)