Dieser Fall macht sprachlos. Ein «Flüchtling» nützt die Sozialhilfe schamlos aus. Die Gemeinde wehrt sich, ist aber machtlos.
Letztes Jahr stiegen die Asylgesuche gegenüber dem Vorjahr um rund 45 Prozent – der höchste Zuwachs seit 2002. Geht es im zweiten Halbjahr so weiter wie in den ersten sechs Monaten 2012, ist bis Ende Dezember die Marke von 30 000 Gesuchen erreicht.
Die meisten Asylbewerber, nämlich 3356, kamen im vergangenen Jahr aus Eritrea. Der grösste Teil der über 10'000 Eritreer in der Schweiz lebt von Sozialhilfe. Dass die Asylzahlen steigen, belastet vor allem die Gemeinden. Zumal viele Flüchtlinge den lokalen Verwaltungen auf der Nase herumtanzen. Denn deren Handlungsmöglichkeiten sind beschränkt.
Dies zeigt das Beispiel eines 38-jährigen Eritreers, der mit seinen beiden Kindern am 10. November 2008 in die Schweiz einreiste. Gemäss Dokumenten, die SonntagsBlick vorliegen, gab er an, er sei 13 Jahre lang im Krieg gewesen. Als Deserteur bekam er den Flüchtlingsstatus zugesprochen.
Seit seiner Einreise lebt der Afrikaner mit seinen Kindern von Sozialhilfe, die Caritas betreut ihn. Anfang 2012 verschwand der Flüchtling plötzlich. Seine Kinder (14- und 10-jährig) liess er allein in der Wohnung zurück, ohne Telefonnummer oder Adresse zu hinterlassen.
Der Hauswart machte schliesslich die Gemeinde darauf aufmerksam, dass die beiden Kinder alleine waren. So geht es aus einem Brief des Sozialamts an das kantonale Migrationsamt hervor. Die Gemeinde will aus Datenschutzgründen anonym bleiben. Die Caritas meldete den Fall an die Vormundschaftsbehörde und gab eine Vermisstenanzeige auf. Auch Strafanzeige wurde erstattet.
Eine Schulsozialarbeiterin, die Nachbarn und die Ex-Partnerin des Mannes übernahmen provisorisch die Betreuung. Niemand wusste, wo sich der Vater aufhielt. Weder seine frühere Frau noch die Kinder konnten ihn telefonisch erreichen.
Die Vormundschaftsbehörde beschloss für die Kinder eine Fremdplatzierung. Just an dem Tag, als die beiden umziehen sollten, meldete sich der Eritreer zurück. Bei der Befragung erklärte er laut dem Schreiben gegenüber der Vormundschaftsbehörde, die «Kinder seien es gewohnt, alleine zu sein, und er hätte Nahrungsmittel eingekauft, bevor er gegangen sei».
Er sei in seine Heimat gereist – wo er angeblich an Leib und Leben bedroht ist –, da «sein Vater krank war und ihn gebeten habe, umgehend nach Hause zu kommen».
Am 29. März teilte der Eritreer der Sozialbehörde mit, er habe nicht nur seinen Vater besucht, sondern sei auch in den Sudan gereist und habe dort geheiratet. Beim kantonalen Amt für Migration stelle er daher ein Gesuch um Familienasyl. Laut Gesetz dürfen anerkannte Flüchtlinge nahe Angehörige in die Schweiz holen.
Das aber will die Gemeinde nicht hinnehmen. Der Familiennachzug käme sie teuer zu stehen. Der Eritreer geht keiner Arbeit nach und ist nicht in der Lage, die Existenz seiner Familie zu sichern.
«Es kann unseres Erachtens nicht sein, dass Flüchtlinge, welche angeblich in ihrem Heimatland an Leib und Leben gefährdet sind, willkürlich per Flugzeug hin und her reisen», schreibt das Sozialamt.
Es bestehe auch der Verdacht, dass es sich um eine arrangierte Heirat handle. Und es dürfe nicht sein, «dass Schweizer Bürger solches Handeln finanzieren müssen».
Doch die Chancen der Gemeinde stehen aber schlecht: In einem Brief vom 25. Mai betont der Kanton, dass anerkannte Flüchtlinge ein Recht auf Nachzug ihres Partners haben.
«Sollte Herr X. weiterhin als Flüchtling in der Schweiz anerkannt bleiben, so dürfte es vorliegend kaum möglich sein, trotz den von Ihnen geschilderten Umständen den Familiennachzug zu verweigern.»
Die Gemeinde beklagt die fehlende rechtliche Handhabe. Im Augenblick liegt der Fall beim Bundesamt für Migration von SP-Bundesrätin Simonetta Sommaruga. Sie muss entscheiden, ob der Eritreer seinen Asylstatus behalten darf.
FDP-Präsident Philipp Müller kennt das Problem: «Viele Gemeinden beklagen die fehlende rechtliche Handhabe und fordern Mitsprache beim Familiennachzug aus Drittstaaten, um Missbrauch zu verhindern.»
Er nimmt den Ball jetzt auf und reicht im Nationalrat einen Vorstoss ein: «Gemeinden müssen sich gegen ungerechtfertigte Familiennachzüge wehren dürfen. Sie müssen im Rahmen des Zustimmungsverfahrens des Bundesamts für Migration ein Antrags- und ein Beschwerderecht erhalten.»
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