Einbürgerung Wer nicht mitmacht, muss draussen bleiben

  • Aktualisiert am 03.01.2012

LAUSANNE – Wer eingebürgert werden möchte, soll sich bewusst um Kontakt zur Schweizer Bevölkerung suchen. Dies fordert das Bundesgericht und liess eine junge Muslimin abblitzen.

Die 1983 in Basel geborene Türkin scheute sich nicht, alle Rechtsmittel auszuschöpfen und ihr Anliegen bis vors Bundesgericht zu bringen. Doch den Zugang zu ihren Schweizer Mitbürgern hat sie bis heute nicht gefunden.

Das kritisiert der Baselbieter Landrat, und deswegen hat er ihren Antrag auf Einbürgerung abgelehnt. Weiter sagte der Landrat, die Frau bemühe sich nicht um Arbeit, sie verbessere ihre Deutschkenntnisse nicht, und sie halte sich praktisch ausschliesslich unter muslimischen Kolleginnen auf.

Die junge Türkin hatte die Primarschule im Baselbiet besucht und sich dann in Istanbul zur Religionslehrerin ausbilden lassen. Derzeit arbeitet sie als freiwillige Lehrerin in der Basler Moschee. Sie hatte sich gegen die Verweigerung der Einbürgerung gewehrt mit dem Verdacht, ihre Religionszugehörigkeit sei der Grund gewesen.

Doch davon wollte das Bundesgericht nichts wissen: Wer sich systematisch von der Schweizer Bevölkerung fernhalte, sollte nicht eingebürgert werden. Die Konfession spiele keine Rolle.

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