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Sollen die Parteien ohne Bewilligung aufs Rütli? (sda)
Die Rütliwiese ist der Geburtsort der Eidgenossenschaft und gehört eigentlich allen Schweizerinnen und Schweizern. Seit 1860 verwaltet die Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft (SGG) die Wiese und kann also bestimmen, wer aufs Rütli darf oder nicht, denn für eine Gruppe von mehr als 50 Leuten braucht es eine Bewilligung.
Die hatte sich die SVP nicht geholt, als sich das Kader mit 70 Leuten Ende Mai auf der Rütliwiese versammelte und dort ihren Widerstand gegen einen EU-Beitritt kundtat. Die SGG kritisierte ein paar Tage später das rechtswidrige Vorgehen der SVP und verlangte eine öffentliche Entschuldigung. Gestern schickte die SVP einen Brief an die SGG – ohne Entschuldigung.
Ihre Begründung: Für politische Parteien soll keine Bewilligung nötig sein, die Gesuche sollen generell erlaubt werden. «Es kann doch nicht sein, dass Parteien nicht aufs Rütli dürfen», sagt Silvia Bär, stellvertretende Generalsekretärin der SVP, zu blick.ch. Deshalb reicht die SVP-Fraktion in den nächsten Tagen eine Motion mit dieser Forderung ein.
Auch die Luzerner CVP-Nationalrätin Ida Glanzmann verlangt zusammen mit 46 anderen Nationalrätinnen und Nationalräten, dass politische Parteien eine Veranstaltung durchführen können. «Der Schwur auf dem Rütli galt damals sicher als politische Handlung», sagt Glanzmann. Der Bundesrat soll nun zusammen mit der SGG das heutige Reglement überprüfen und gewährleisten, dass «der Zugang gemäss Parteienregister des Bundes auf dem Rütli» möglich wird.
In dieses Register schaffen es nur Parteien, die entweder einen Vertreter im Nationalrat haben oder je drei Mitglieder in drei Kantonsparlamenten stellen. Das heisst, extremistische Parteien wie die Pnos (Partei national orientierter Schweizer) könnten sich nicht auf der Wiese versammeln.
Als nächtes ist der Bundesrat am Zug. Er muss die Vorstösse beantworten. In einer Antwort, die er 2008 gab, schob er die Verantwortung an die SGG ab.