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Beweis Das 100 Franken teure Gerät wird mit Doppelklebeband unter dem Rücksitz befestigt. Die Lenkerin machte alles richtig – ihr Toyota wurde von hinten in das Auto vor ihr geschoben. (ZVG)
Ein Samstagabend im vergangenen Oktober, kurz vor 21 Uhr: Angela Uhlmann* (22) ist mit ihrem Toyota Aygo auf der Autobahn Richtung Bern unterwegs.
Unter dem Rücksitz des Toyotas klebt ein kleines schwarzes Kistchen: Es ist der Crash-Recorder von Uhlmanns Versicherung, der Axa Winterthur. Bei Unfällen zeichnet er wichtige Daten auf und hilft, den Unfallhergang zu rekonstruieren.
Nahe der Ausfahrt Weiningen ZH bremst der Audi vor Uhlmanns Toyota abrupt ab. Die Verkäuferin tritt sofort aufs Bremspedal. Dank der Vollbremsung steht ihr Wagen Augenblicke später rechtzeitig still: Zwischen der Verkäuferin und dem Audi liegen noch drei Meter.
Als die Junglenkerin in den Rückspiegel blickt, erschrickt sie: Von hinten nähert sich ein Fiat – und kracht in das Heck ihres Toyotas.
Die Kollision ist so heftig, dass sich ihr Wagen wieder auf über 20 km/h beschleunigt. Die Folge: Uhlmann verliert die Kontrolle über ihren Toyota und kracht in den Audi vor ihr. Auch andere Fahrzeuge geraten nun in die Karambolage.
Für die Kantonspolizei Zürich ist nach dem Unfall klar, dass Angela Uhlmann die Kollision mit dem Audi selber verursacht hat: «Aufgrund der festgestellten Sachschäden und den Aussagen der Unfallbeteiligten» sei davon auszugehen, dass sie als Erstes mit dem Audi kollidiert sei, halten die Beamten im Untersuchungsbericht fest. Die Folge: Die junge Frau hätte eine Busse sowie 2500 Franken Versicherungskosten bezahlen und das Billet für einen Monat abgeben müssen.
So weit kommt es nicht, denn die Aufzeichnungen des Crash-Recorders beweisen: Die Einschätzungen der Kantonspolizei Zürich sind komplett falsch. Angela Uhlmanns Wagen stand still, bevor ihr Toyota vom Fiat nach vorne geschoben wurde und als Folge davon in den Audi krachte – sie ist völlig unschuldig.
Bettina Sinzig, Leiterin Unfallforschung der Axa Winterthur, zu SonntagsBlick: «Das ist der schweizweit erste Fall, bei dem ein Crash-Recorder die Unschuld einer Autolenkerin abschliessend beweisen konnte.»
*Name von der Redaktion geändert
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Falsche Annahmen Der Crash-Recorder widerlegte das Polizeiprotokoll. (ZVG)