Die beiden Piloten wollten den Flug von Korsika nach Deutschland noch für verschiedene Zielanflüge nutzen. Das ist bei solchen Überflügen oft der Fall.
Auch die Schweizer Luftwaffe streut auf ihren Flügen nach Norwegen diverse Übungen ein. Unsere F/A-18 fliegen immer wieder zu Luftkampf- und Schiessübungen in den Norden.
Bazl-Sprecher Daniel Göring nennt die Bedingung, die an solche Bewilligungen geknüpft sind: «Die Flugzeuge müssen unbewaffnet sein.»
Solche Bewilligungen würden zwar nicht jeden Tag erteilt, seien inzwischen allerdings Routine geworden – auch für andere Luftwaffen. Die Schweizer Luftwaffe besitzt mit mehreren Ländern vom Bundesrat genehmigte Zusammenarbeits-Vereinbarungen.
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Kein seltenes Bild: zwei deutsche Tornado-Kampfjets in Schweizer Luftraum. (Keystone)