Kampfhund-Gesetz lässt auf sich warten Was muss noch alles passieren?

  • Publiziert: 28.07.2009, Aktualisiert: 02.01.2012
  • Von Mario Gertschen

BERN – Am Sonntag wurde ein Bub (4) von einem Rottweiler angefallen. Vor vier Jahren wurde der kleine Süleyman (6) von Pitbulls getötet. Politiker versprachen ein sofortiges Kampfhund-Gesetz. Getan hat sich bis heute nichts.

Dezember 2005: Der sechsjährige Süleyman wird auf einem Spielplatz in Oberglatt ZH von drei Pitbulls angefallen und zerfleischt. Die Schweiz ist schockiert. 180000 Menschen unterschreiben einen BLICK-Petition für ein Pitbull-Verbot und schärfere Massnahmen gegen Kampfhunde. Der damalige Bundesrat Deiss versprach: «Wir müssen rasch einfache und klare Lösungen treffen, um die Bevölkerung zu beruhigen.»

Juli 2009: Der vierjährige Ali wird in Schaffhausen von einem Rottweiler angefallen und schwer verletzt. Der Kampfhund reisst ihm Stücke aus seinem Gesicht heraus. Der Hund war nicht angeleint. Und Rottweiler gelten im Kanton Schaffhausen auch nicht als Kampfhunde.

Und die Politiker? Die waren in den letzten vier Jahren nicht im Stande, ein nationales Gesetz gegen Kampfhunde zu gestalten. Trotz den grossen Versprechungen ans Volk.

Was muss noch alles passieren, wie viele Kinder noch sterben oder entstellt werden, bis die Politiker in Bern endlich vorwärts machen?

Bund zögert, Kantone handeln

Da das eidgenössische Parlament nicht innert nützlicher Frist fähig ist, sich zu einigen, haben einige Kantone gehandelt. Im Wallis und Tessin sind Rottweiler und andere gefährliche Hunderassen nicht mehr zugelassen. In Schaffhausen, wo gestern das schlimme Unglück passierte, ist das nicht der Fall. Dort sind einzig Pitbulls als gefährlich eingestuft. Um sie zu halten, braucht man eine Bewilligung.

«Eine Rassenliste ist immer sehr heikel und schwierig», antwortet Peter Uehlinger auf die Frage, warum Rottweiler nicht auf der Liste seien. Er ist stellvertretender Kantonstierarzt in Schaffhausen und muss entscheiden, was mit dem Hund, der am Sonntag Ali (4) angegriffen hat, geschehen wird. «Denn vor allem sind die Halter und nicht die Hunde das Problem.»

Doch auch Uehlinger würde eine nationale Regelung für Kampfhunde begrüssen. Denn auch wenn der Kanton Schaffhausen Rottweiler verboten hätte, wäre das Unglück passiert. «Der Hund war in einem anderen Kanton registriert», sagt Uehlinger. Somit nützen die kantonalen Regelungen wenig.

Tatsächlich gehört der Rottweiler dem Hauptverdächtigen im Grenchner Schenkkreis-Mord mit Wohnsitz im Aargau. Doch Patric Suter sitzt derzeit in U-Haft. Seine Mutter hütet den Hund.

Schwacher Gesetzesentwurf

Derweil berät der Ständerat weiterhin über einen Gesetzesentwurf. Der Nationalrat hat diesen bereits angenommen. Doch der Entwurf wird die Opfer von Hundeattacken nicht freuen: Das Gesetz schliesst ein Rassenverbot aus. Einzig die Halter und Besitzer sollen mit Haftpflichtversicherungen und Schulungskursen in die Verantwortung genommen werden.

Ob damit schwere Attacken verhindert werden können, ist unwahrscheinlich. Es scheint, dass viele Schweizer Politiker vor der mächtigen Hundelobby kuschen. Schon 2006 sprachen sich Christoph Blocher (SVP), Pascal Couchepin (FDP), Samuel Schmid (SVP) und Hans-Rudolf Merz (FDP) gegen ein Kampfhundverbot aus. Sie nehmen damit weitere Opfer in Kauf.

Rottweiler wird eingeschläfert

Der Rottweiler, der am Sonntag in Schaffhausen einen Vierjährigen schwer verletzt hat, wird am Mittwoch in Schaffhausen eingeschläfert. Diese Entscheidung bestätigte Kantonstierarzt Urs-Peter Brunner in einem Interview mit dem Lokalradio «Munot».

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Schweiz

Reicht der geplante Gesetzesentwurf um Kampfhund-Attacken zu verhindern?»

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