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Das ist Fakt: Am letzten Freitagabend erschoss der 21-jährige Luis W.* an einer Bushaltestelle in Zürich-Höngg die 16-jährige Francesca. Er tötete sie mit einem gezielten Schuss aus etwa 80 Metern Distanz. Und zwar aus einer Patrone, die er während des Militärdienstes geklaut hatte.
Luis W. kannte Francesca nicht. Er feuerte vom Hügel aus einfach ab. Und war auch zuvor kein unbeschriebenes Blatt: Der 21-Jährige hatte zwei Vorstrafen aus den Jahren 2005 und 2006. Eine wegen eines Vermögensdelikts, die andere wegen Verursachung einer Explosion mit Sachschaden.
Doch weshalb durfte ein Vorbestrafter ohne weiteres ins Militär? Weil er anscheinend nicht genügend untersucht wurde. Denn der Leumund der jungen Männer wird bei der Aushebung nicht kontrolliert. Das Bundesamt für Justiz informiert die Vorsteher zwar bei einer Gefängnisstrafe eines Wehrdienstleistenden. Nicht aber über den Leumund eines Soldaten.
Die Verantwortlichen der Aushebung ärgert dieser Zustand. Ihr Wunsch: Sie wollen Einsicht in die Strafregisterauszüge der Rekruten bekommen.
«Wir haben bei der Aushebung keine Ahnung vom Leumund der Leute», sagte Patrick Boss, Chefpsychiater für Rekrutierung, gegenüber «DRS1». Dies wäre notwendig, um die jungen Männer besser beurteilen zu können. Denn: «Leute, die schon mal aufgefallen sind, weil sie sich in Ausnahmensituationen auffällig verhalten haben oder sich nicht an die Regeln der Gesellschaft halten können, möchten wir im Militär nicht haben», betont Boss.
Patrick Boss will zusammen mit seinen Berufskollegen handeln. «Wir müssen aktiv werden.» (spj)
*Name der Redaktion bekannt