Hart gefragt Warum wurde Dani H. nicht verwahrt, Herr Sachs?

  • Publiziert: 11.03.2009, Aktualisiert: 19.01.2012
  • Interview: Lilian Spörri

Josef Sachs. In seinem Departement wurde 2004 das psychiatrische Gutachten über Dani H. erstellt.

Blick: Dani H.* stand 2004 vor Gericht. Bei der Voruntersuchung wurde abgeklärt, ob der damals 20-Jährige verwahrt werden müsste. Warum wurde nicht darauf eingegangen?
Josef Sachs: Man sah damals eine Chance, dass die Störung behandelbar ist. Zum damaligen Zeitpunkt bestand noch Aussicht auf eine erfolgreiche Therapie. Dafür sprachen das Zustandsbild und das junge Alter des Daniel H.

Was meinen Sie mit Störung?
Es lagen sowohl Drogenprobleme als auch eine Störung der Persönlichkeitsentwicklung vor.

Konkret?
Die genaue Diagnose kann ich nicht nennen.

Nochmals. Ein 19-Jähriger begeht eine solch brutale Tat. Und er wird in eine Erziehungsanstalt geschickt, wo er nach vier Jahren wieder rauskommt. Das ist doch fahrlässig.
Das hat nichts mit der Arbeitserziehungsanstalt zu tun. Auch aus der Strafanstalt werden die Täter wieder entlassen. Leider kann im Einzelfall nicht mit Sicherheit vorausgesagt werden, ob eine Therapie greifen wird oder nicht.

Also die Unsicherheit – wie in diesem Fall –, dass ein Täter nach der Therapie wieder zuschlägt?
Die Rückfallgefahr besteht immer. Zum damaligen Zeitpunkt bestand die Chance, diese zu bannen.

Obwohl die Störungen erheblich waren?
Ja.

Wäre Verwahrung nicht sinnvoller?
Zum damaligen Zeitpunkt waren die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Verwahrung nicht gegeben.

Für den Täter. Aber hier gehts doch um die Opfer.
Natürlich. Der beste Schutz der Opfer ist eine erfolgreiche Behandlung der Täter. Allerdings muss vor Abschluss der Therapie evaluiert werden, ob die Behandlung wirksam war.

Wurden im Fall von Dani H. Fehler bei der Behandlung gemacht?
Das kann ich nicht beurteilen. Das Gutachten über den Betroffenen wurde vor der Behandlung erstellt.

Und als Dani H. 2008 aus dem Arxhof entlassen wurde?
Vor der Entlassung müssen sich die zuständigen Behörden vergewissern, ob die Massnahme erfolgreich war. Ob ein neues Gutachten erstellt wurde, weiss ich nicht.

Sie kennen ja die Vorgeschichte. Warum erstellt nicht Ihr Departement das abschliessende Gutachten?
Manchmal ist es auch gut, wenn dies eine unabhängige Fachperson macht, die neu und unbefangen an die Sache rangeht. Wie das beim Betroffenen gemacht wurde, weiss ich aber nicht.

Also jemand, der die Vorgeschichte des Täters nicht kennt?
Doch das Dossier hat diese Fachperson natürlich schon.

Welche Prognose würden Sie jetzt für Dani H. stellen?
Jetzt sieht die Beurteilung anders aus, weil die Massnahme offensichtlich gescheitert ist.

Also doch ein Wiederholungstäter?
Ja.

Der verwahrt werden müsste?
Das kann ich erst sagen, wenn ich die genauen Untersuchungsergebnisse dieses Falles kenne. Also ob der Mann wieder genau gleich – oder gar noch schlimmer – gehandelt hat.

*Name der Redaktion bekannt

play Josef Sachs: Er ist Leiter der Gerichtspsychiatrie in der Klinik Königsfelden. (Toini Lindroos)

Top 3

1 Drei Tote im Kandertal Heli touchierte Drahtseilbullet
2 BLICK zitiert den Luzerner Staatsanwalt «Die kaltblütigste IV-Betrügerin!»bullet
3 Betrug ruiniert Rentner «Wir haben unser Erspartes in sie investiert!»bullet

Schweiz