Der unheimliche TV-Auftritt von Ex-Armeechef Roland Nef Warum sagt er uns nicht die Wahrheit?

  • Aktualisiert am 19.01.2012
  • Von Adrian Schulthess, Corinne Landolt und Thomas Ley

Am Fernsehen verschweigt Roland Nef das Wichtigste: Warum sein Absturz seine eigene Schuld war.

Da sitzt er im «TeleZüri»-Studio zur besten Sendezeit. Roland Nef (50), Ex-Armeechef, lächelt und sagt: «Ich wäre bereit für den Neubeginn. Ich stelle meine unbestrittenen Fähigkeiten zur Verfügung.»

Dabei wurde er als «Apparatschik» beschimpft, findet er. Und «generalstabsmässig» zu Fall gebracht. «Mit einer Geschichte, die man widerrechtlich, doch zur rechten Zeit, einem Polizeiprotokoll entnahm.»

Über den Inhalt jenes Protokolls will Nef jedoch nicht sprechen. Kein Wunder. Denn was seine Ex-Partnerin darin erzählt, zeigt Nefs weniger propere Seite.

  •  So schildert die Musikerin der Polizei, Nef habe sich oft bis zur Besinnungslosigkeit betrunken.
  •  An Weihnachten 2004 habe er zwei Stunden getobt. Auch vor Gästen, auch vor Kindern. Seine Freundin sei eine «Hure», schrie er. Sie behaupte, «er würde Männer ficken». Auslöser für den Anfall: Nef habe einen Gartentisch nicht zusammensetzen können. Aus Angst versteckten Partnerin und Gäste alle Küchenmesser.
  • Im Februar 2005 zieht die Freundin aus. Nef kommt mit seiner heutigen Frau zusammen. Doch er belästigt seine Ex mit Mails, Telefonaten, Postkarten.
  • Ein Jahr später fängt er gar an, im Namen der Ex im Internet Sex anzubieten. Er nennt sie «flauto_66»: Die Flötenspielerin sei «eine gute Bläserin», schreibt er. Folge: Sexgierige Freier rufen sie an, stehen vor ihrer Tür. Bis sie ihn im September 2006 anzeigt.

Und heute? «Ich habe sicher Fehler gemacht in dieser Beziehung», verwedelt Nef. Einer Beziehung, die «exakt bis Karfreitag 2005 dauerte», schummelt er. «Dafür musste ich büssen und Wiedergutmachung zahlen.»

Seine Ex habe eine Entschuldigung akzeptiert, eine Desinteresse-Erklärung unterzeichnet. Das Verfahren wurde eingestellt. «Ich wurde also nie angeklagt. So gelte ich gemäss Menschenrechtserklärung und Verfassung als unschuldig.»

Tatsächlich? «Es gilt die Unschuldsvermutung», bestätigt Strafrechts-Professor Franz Riklin. «Aber es kam ja eben nicht zum Prozess, weil er selber Wiedergutmachung leistete.» Das Einstellungsverfahren nach Artikel 53 des Strafgesetzbuchs geht aber nur bei geständigen Beschuldigten: «Man muss sich zwar nicht für juristisch schuldig bekennen», erklärt Riklin, «aber die Fakten anerkennen.»

Heute jammert Nef also, er habe sich nicht vor Gericht verteidigen können. Aber daran ist er selbst schuld. Riklin: «Hätte er alles bestritten, hätte der Staatsanwalt das Verfahren weitergeführt.» Warum bestritt Nef das Protokoll wohl nicht?

Jetzt strotzt Nef wieder von Selbstbewusstsein. Das psychiatrische Gutachten, das die Staatsanwaltschaft 2006 von ihm erstellen liess, findet er «Chabis»: «Ich bin völlig gesund und biete an, mich jederzeit neu begutachten zu lassen.»

Da könnte er sich wundern. Der Luzerner Psychiater Andreas Frei macht schon mal eine Ferndiagnose: «Herr Nef hat ganz klar narzisstische Persönlichkeitszüge.» Dazu zählen: erhöhte Kränkbarkeit und Uneinsichtigkeit. «Narzissten scheitern meist irgendwann im Leben, beruflich wie privat», sagt Frei. «Bei Roland Nef kam es relativ spät.»
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