«Es ist wichtig, dass Raser nicht mit Samthandschuhen angefasst werden», wird VCS-Präsidentin Franziska Teuscher von der «Basler Zeitung» zitiert. Und wer will der grünen Nationalrätin schon widersprechen. Das Problem ist nur:
Was ist ein Raser?
Da scheiden sich sich die Geister. Eine überparteiliche Parlamentariergruppe fand schon im Sommer, ein Raser ist, wer:
- waghalsig überholt
- sich ein Rennen liefert
- oder wer 40 km/h zu schnell fährt.
Ausgerechnet die Opferorganisation Roadcross, die die Initiative lancieren will, gibt sich aber grosszügiger! Sie schlägt ein abgestuftes Modell vor. Als Raser gilt demnach, wer:
- in der Temo-30-Zone mindestens 40km/h zu schnell fährt
- innerorts mindestens 50 km/h zu schnell
- ausserorts mindestens 60 km/h zu schnell
- auf der Autobahn mindestens 80 km/h zu schnell.
Warum? Dazu sagt Roadcross-Sprecherin Sabine Jurisch gemäss «BAZ»: «Wir wollen nicht Normalbürger kriminalisieren, sondern nehmen Hochgeschwindigkeitsexzesse ins Visier, die viel Leid verursachen.»
Darüber ist in der Parlamentariergruppe jetzt ein heftiger Streit ausgebrochen. Adrian Amstutz (
Bern,
SVP), Peter Malama (
Basel,
FDP) und Daniel Jositsch (Zürich,
SP) stehen voll hinter dem Roadcross-Vorschlag.
Ganz anderer Meinung aber ist der Zürcher EVP-Nationalrat Ruedi Aeschbacher (privat immerhin Ferrari-Liebhaber): «Wer mit 190 über die Autobahn brettert, soll kein Raser sein? Das ist jenseits von Gut und Böse!» So werde die Initiative derart lahm, «da mache ich mich lächerlich, wenn ich meinen Namen dafür hergebe».
So gehts weiter:
Die Unterschriftensammlung für die
Raser-Initiative startet im Februar 2010 – ein Jahr später als ursprünglich vorgesehen. Der Text der Initiative wird zurzeit von der Bundeskanzlei geprüft.
Das sagt das Gesetz
Im Kanton Zürich ist das Billett für mindestens einen Monat weg bei folgenden Tempo-Überschreitungen:
- innerorts: ab 21 km/h
- auserorts: ab 26 km/h
- Autobahn: ab 31 km/h
Im Wiederholungsfall ist der Fahrausweis aber deutlich länger weg.