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Wallis: Armeewaffe darf ins Zeughaus

SITTEN – Genf machts vor, das Wallis zieht nach: Die Soldaten sollen die Möglichkeit haben, ihre Dienstwaffe im Zeughaus aufzubewahren

Aktualisiert um 15:20 | 12.02.2008
Zeughaus Genf: Hier können seit Anfang Jahr die Armeewaffen abgegeben werden. Das soll im Wallis auch möglich sein. (Keystone)
Zeughaus Genf: Hier können seit Anfang Jahr die Armeewaffen abgegeben werden. Das soll im Wallis auch möglich sein. (Keystone)
Manche Bürger seien der Überzeugung, sie könnten zu Hause die Sicherheit ihrer Dienstwaffe nicht garantieren: Mit dieser Begründung reichte Thomas Lott (FDP) seinen Vorstoss im Kantonsparlament ein. Die Armeewaffe soll ohne grossen Aufwand im Zeughaus abgegeben werden können.

Einzig die Walliser SVP bekämpft den Vorstoss. Sie befürchtet eine Schwächung der Armee.

Das machen andere Kantone
  • Im Kanton Genf haben Armeeangehörige seit Anfang dieses Jahres die Möglichkeit, ihre Waffe im Zeughaus kostenlos zu deponieren. Bis Ende Januar wurden rund 50 Armeewaffen – Pistolen und Gewehre – abgegeben.
  • Im Kanton Bern prüft der Grosse Rat eine Lösung nach genfer Vorbild.
  • Demgegenüber will sich der Aargauer Regierungsrat nicht für diese Lösung einsetzen. Seiner Ansicht nach verletzt der Kanton Genf die gültigen Rechtsgrundlagen des Bundes.

    Verteidigungsminister Samuel Schmid hatte Anfang Dezember 2007 bekanntgegeben, er lasse den Umgang mit den Dienstwaffen untersuchen lassen. (SDA/snx)
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