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Wer sich mittels Internet-Telefonie vor Lauschangriffen schützen will, hat Pech: Ab August hört die Polizei mit. Auch der restliche Datenverkehr wird offengelegt – wenn die Polizei jemanden beschatten will.
Internet-Provider müssen in der Lage sein, den Datenverkehr ihrer Kunden zur Verfügung zu stellen. Die «Wochenzeitung» machte die vertrauliche Anhörung zur Richtlinie bei den Providern publik.
«Es handelt sich um eine Anpassung an die neuen Realitäten», sagte Guido Balmer, Sprecher des Justiz- und Polizeidepartmentes (EJPD), dazu. Immer häufiger würden Telefongespräche über das Internet geführt. Der Bund müsse die technische Möglichkeit haben, diese Gespräche abzuhören, um das Gesetz erfüllen zu können.
Beim Verdacht auf bestimmte Strafdelikte können Strafverfolgungsbehörden Telefon und E-Mail einer Person überwachen. Dies war im vergangenen Jahr 1991 Mal der Fall. Die Dienststelle im EJPD führt diese Überwachung durch. Die Genehmigung erteilt aber ein Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft. Daran ändere sich nichts, betonte Balmer. (SDA)