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Dem Zürcher Stadtrat waren die leicht bekleideten Dirnen, die kokett aus Fenstern rund um die Langstrasse blickten, schon vor fünf Jahren ein Dorn im Auge: Er verbot damals den Prostituierten, ihre fleischlichen Dienste derart offensiv anzubieten. Bei der rechtlichen Durchsetzung dieser Bestimmung haperte es bis jetzt jedoch – Anwohner im Quartier können davon ein Liedchen singen.
So musste der Stadtrichter eine heute 42-jährige Prostituierte zu einer Geldbusse verdonnern, weil sie im Frühjahr 2005 in einer Liegenschaft am Fenster nach Freiern Ausschau hielt.
Die Frau akzeptierte die Bussen aber nicht und erhob Einspruch. Vor Bezirksgericht bezeichnete sie sich als unschuldig, da sie sich bloss leicht bekleidet am Fenster aufgehalten habe.
Gemäss ihrem Verteidiger hat die Frau nicht mit eindeutigen Gesten auf sich aufmerksam gemacht. Im schlimmsten Fall sei seine Klientin wegen eines Verbotsirrtums freizusprechen.
Das Zürcher Bezirksgericht schlug einen Mittelweg ein: In einem Fall verurteilte es die Brasilianerin zu einer Busse von 250 Franken, da sie einem Kunden zugewinkt habe. Im zweiten Fall verfügte das Bezirksgericht aber wegen eines Rechtsirrtums tatsächlich einen Freispruch.
Weniger mild zeigt sich nun das Zürcher Obergericht, das heute seine schriftlich begründeten Entscheide den Medien zustellte: Es hat die Angeschuldigte sowie zwei weitere Frauen in separat geführten Prozessen umfassend für schuldig befunden.
Das Obergericht hob auch den ersten Freispruch auf und verwarf einen Rechtsirrtum der Angeklagten – schliesslich habe sie genau gewusst, um was es gehe. Die Prostituierten müssen auch noch Geldbussen bis zu 500 Franken berappen. (SDA/hhs)
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Eine Prostitutierte bietet sich in Amsterdam hinter einer Scheibe an. Solche Bilder will das Obergericht in Zürich nicht mehr sehen. (Reuters)