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Für Gerichtspsychiater Josef Sachs soll eine Verwahrung von extrem gefährlichen jugendlichen Straftätern möglich sein: «Die therapeutischen Möglichkeiten sind nicht unendlich. Irgendwann ist der Köcher leergeschossen, dann gibt es keine andere Möglichkeit mehr.» Dies sagt er gegenüber der «Rundschau» von SF1 vom Mittwochabend.
Ein wenig anders sieht das Marc Graf, stellvertretender Leiter der forensischen Abteilung der universitären psychiatrischen Kliniken Basel (UPK). «Bis heute gibt es keine wissenschaftlichen Erkenntnisse, die zeigen, dass Jugendlichen nicht therapierbar sind.» Eine Therapie, die in 20 oder 30 Jahren Erfolge aufweise, auch wenn sie noch so klein seien, sei immer noch besser, als einen Jugendlichen bis ans Lebensende wegzusperren, sagte er in der «Rundschau». Basel eröffnet nächstes Jahr eine stationäre Einrichtung für solche Jugendliche – die erste in der Schweiz.
Doch gemäss «Rundschau» sind sich die Experten einig: Das gegenwärtige Jugendstrafrecht reicht nicht aus, um der zunehmenden Gewaltexzessen von jugendlichen Straftätern Herr zu werden.
Strafrechtsprofessor Martin Killias sieht eine Diskussion darüber, ob das Erwachsenenstrafrecht auch auf Jugendliche angewendet werden soll, für dringend notwendig. Denn ihre Straftaten seien viel schlimmer geworden: «Waren es früher kleinere Diebstähle, sind es heute extreme Fälle von Körperverletzung und anderen Gewalttaten», so Killias gegenüber der «Rundschau».
Das Jugendstrafrecht habe heute eine rein erzieherische Funktion. Gerechtigkeit gegenüber den Opfern gebe es zu wenig. Das Jugendstrafrecht sieht als Maximalstrafe vier Jahre erzieherischer und therapeutischer Massnahmen in Heimen oder spezialisierten, teils offenen Einrichtungen vor.
Würde das Erwachsenenstrafrecht auf Jugendliche angewendet, wäre eine Verwahrung von extrem gefährlichen jugendlichen Straftätern unter 18 Jahren möglich.
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Könnte sich die Verwahrung von Jugendlichen vorstellen: Gerichtspsychiater Josef Sachs. (ZVG)