Verjährt auch der Bassersdorf-Absturz?

  • Aktualisiert am 13.01.2012
  • von Silvana Guanziroli

BASSERSDORF ZH – Der Crossair-Absturz von Nassenwil bleibt ungesühnt (im BLICK). Droht jetzt das Gleiche auch im Fall Bassersdorf?

Es wird knapp im Strafverfahren zur Crossair-Katastrophe von Bassersdorf.

Am 24. 11. 2001 stürzt Flug LX3597 beim Anflug auf Kloten in ein Waldstück.

24 Menschen sterben. Unter ihnen die deutsche Sängerin Melanie Thornton (34). 9 Insassen überleben wie durch ein Wunder, zum Teil schwer verletzt.

Auch in diesem Verfahren tickt die Uhr immer schneller. Mehr als 5 Jahre nach der Tragödie hat das eidg. Untersuchungsrichteramt den Abschlussbericht noch nicht verfasst. Es fehlt die Aussage eines Piloten.

Ermittelt wird gegen ehemalige Crossair-Chefs und den damaligen Direktor des Bundesamtes für Zivilluftfahrt – wegen fahrlässiger Tötung.

Optimistisch sagt Untersuchungsrichter Jürg Zinglé: «In diesem Fall gehe ich nicht davon aus, dass die Verjährung ein Thema ist.»

Die Verjährungsfrist läuft aber schon am 24. November 2008 ab. Es bleiben den Strafbehörden nicht einmal mehr zwei Jahre.

In dieser Zeit muss der Abschlussbericht verfasst, Anklage erhoben und der Prozess durchgeführt werden. Experten ist klar: Das wird äusserst knapp.

Zinglé hofft, bis Ende Januar den Bericht an die Bundesanwaltschaft weiterleiten zu können.

Das Problem: Der zu befragende Pilot fliegt für die «Emirates». Zingg: «Ich kann ihn nicht erreichen.»

Der Fall kommt dann vors Bundesstrafgericht.

BLICK weiss: Im Fall Nassenwil fehlten der Justiz rund 11/2 Jahre für einen Urteilsspruch – der Fall verjährte und wird eingestellt.

Beim Verfahren Bassersdorf bleibt jetzt noch genau diese Zeit übrig.

Gespenstisch: Die Absturzstelle in der Waldlichtung Gerlisberg bei Bassersdorf – eingeteilt in Suchfelder.- foto: dominik baumann<br></br>

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