IV-Skandal Verbrecher Isad M. besser gestellt als Unfallopfer

  • Publiziert: 06.10.2008, Aktualisiert: 19.01.2012
  • Von Karin Baltisberger und Viktor Dammann

Einem betrunkenen Unfallfahrer wird die Rente gekürzt. Ebenso einem Pistenrowdy. Ein Vergewaltiger hats da offensichtlich besser.

Recht und Gerechtigkeit sind zwei Paar Schuhe. Das zeigt sich deutlich im Fall Isad M.* (44). Seines Zeichens Vergewaltiger, Mörder, IV-Betrüger.

Der kassiert eine fette IV-Rente – weil er im Knast traumatisiert wurde. Er ist aber an seinen angeblichen psychischen Störungen selber schuld. Schliesslich wurde er verurteilt, weil er seine Ex-Frau Michaela P.* stundenlang brutal vergewaltigte.

BLICK wollte von der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich (SVA) wissen, wie so etwas möglich ist. Aber dort versteckt man sich hinter dem Datenschutz. «Wir nehmen dazu keine Stellung», sagt SVA-Sprecherin Alexandra Wenger.

Bei Selbstverschulden ist der Gesetzgeber sonst nicht so kulant. Wird man Opfer eines Verkehrsunfalls, den man selber verschuldet hat, kann die Versicherung ihre Leistungen massiv kürzen. Selber verschuldet bedeutet etwa Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, oder Raserei. Auch die Krankenkassen zahlen in solchen Fällen weniger. Genauso ergeht es den Pistenrowdys.

Vergewaltiger habens offenbar besser. Der Gefängnis-Psychiater bescheinigt Isad M. psychische Probleme, Schlafstörungen, Panikattacken. Und sogar Suizid-Absichten.

Im Gutachten heisst es dann, Isad M. habe durch die Inhaftierung mit «grösster Wahrscheinlichkeit» eine posttraumatische Belastungsstörung erlitten.

Für die IV ist das ein Fakt. Der Montenegriner erhält ab 2001 eine volle Rente. Sogar als er ins Ausland zieht.

Die Geldspritze wird erst gestoppt, als Isad M. 2007 eine zweifache Mutter erschiesst und wegen Mordes international gesucht wird. Jetzt wird er auch wegen IV-Betrugs zur Fahndung ausgeschrieben.

Das Gesetz zwingt die SVA, auch einem Verbrecher eine Rente zu zahlen. Sollte man da nicht das Gesetz ändern? Fragt BLICK erneut. «Wir führen nur aus. Wir kritisieren nicht die bestehenden Gesetze», erklärt SVA-Sprecherin Wenger.

Die Geschäftsleitung redet gar nicht mit BLICK. Und auch der SVA-Aufsichtsrat hüllt sich in Schweigen. «Diese Frage betrifft das operative Geschäft, und dafür ist der Aufsichtsrat nicht zuständig», sagt Oberrichterin Mireille Schaffitz.

SVP-Nationalrat Alfred Heer stört sich daran extrem. Für ihn ist klar: «Verurteilte Straftäter haben keinen Anspruch auf eine IV-Rente.» Erst recht nicht, wenn die psychische Störung aufgrund seiner Straftaten entstanden sei. Heer will dazu in der Dezember-Session einen Vorstoss einreichen.

Vielleicht bringt das die längst fällige Gesetzesänderung. Dann kann die SVA ausführen. Wie gewohnt.

*Namen der Redaktion bekannt

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