Affäre Polanski US-Justiz lehnt Antrag auf Verhandlung in Abwesenheit ab

  • Publiziert: 23.01.2010, Aktualisiert: 19.01.2012

LOS ANGELES – Der polnisch-französische Regisseur Roman Polanski muss, sofern er von der Schweiz an die USA ausgeliefert wird, persönlich bei der US-Justiz antraben.

Der in der Schweiz unter Hausarrest stehende Starregisseur Roman Polanski muss für seinen Prozess in die USA. Ein Gericht in Los Angeles lehnte heute einen entsprechenden Antrag seiner Anwälte ab, die ein Urteil in Abwesenheit des Angeklagten gefordert hatten.

Der zuständige Richter Peter Espinoza sagte, der Fall könne nur zu Ende gebracht werden, wenn Polanski in den USA erscheine. Die Anwälte Polanskis erklärten anschliessend, sie wollten gegen die Gerichtsentscheidung Berufung einlegen.

In einem am Dienstag in Los Angeles bekanntgewordenen Schreiben der Anwälte an das Gericht hatte es geheissen, es gebe viele ernsthafte Gründe dafür, den 76-Jährigen nicht in die USA ausliefern zu lassen.

Die amerikanische Justiz verfolgt Polanski wegen sexuellen Missbrauchs eines damals 13-jährigen Mädchens im Jahre 1977. Der Regisseur legte damals ein Schuldbekenntnis ab und sass 42 Tage in Haft, entzog sich aber 1978 der Fortsetzung des Verfahrens durch Flucht ins Ausland. Seither betrat er nie wieder amerikanischen Boden.

Der Regisseur wurde am 26. September 2009 aufgrund eines US-Haftbefehls bei der Einreise in die Schweiz in Zürich verhaftet. Gegen Bezahlung einer Kaution und unter Einhaltung weiterer Auflagen wurde er Anfang Dezember aus der Auslieferungshaft entlassen und mit einer Fussfessel versehen in seinem Chalet in Gstaad BE unter Hausarrest gestellt. (SDA)

play Roman Polanski. (AP)

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