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Google darf zwar weiterhin Kamerafahrten durch die Schweiz unternehmen, die Aufnahmen dürfen aber vorerst nicht im Internet veröffentlicht werden. (Keystone)
Datenschützer Hanspeter Thür und Google liegen im Streit über Google Street View. Google weigert sich, die vom Datenschützer im vergangenen September erhobenen Forderungen zu erfüllen. Er verlangt im Wesentlichen, dass in Street View gezeigte Personen und Autokennzeichen besser unkenntlich gemacht werden.
Eine entsprechende Klage des Datenschützers ist vor dem Bundesverwaltungsgericht hängig. Vor rund zwei Wochen hatten Thür und Google eine Vereinbarung über vorläufige Massnahmen erzielt, die bis zum Vorliegen des Gerichtsurteils gelten sollen.
Die Richter in Bern haben nun mit einer Zwischenverfügung festgehalten, dass diese vorläufige Einigung nicht zu beanstanden ist. Google wird demnach vorerst keine weiteren, in der Schweiz aufgenommenen Bilder bei Google Street View oder sonst im Internet aufschalten. Das Unternehmen darf zwar weiterhin Kamerafahrten unternehmen, muss darüber aber mindestens eine Woche vorher informieren und darf die Bilder noch nicht verwenden.
Das Schweizerische Datenschutzgesetz sei in sachlicher und räumlicher Hinsicht anwendbar. Das Gericht werde deshalb voraussichtlich auf die Klage eintreten können.
Mit Google Street View können Benutzer virtuell durch Städte surfen. Bei den Ansichten handelt es sich um 360-Grad-Panoramabilder, die mit speziell ausgerüsteten Fahrzeugen aufgenommen werden. (SDA/rgj)