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Der Neuenburger Velofahrer muss seinen Drahtesel für ein Jahr stehen lassen, nachdem er im Juni mit 1,3 Promille erwischt wurde. Der Mann war aus demselben Grund bereits mit einem dreimonatigen Fahrverbot belegt worden.
Die Strafe erstrecke sich jedoch nicht aufs Autofahren, sagte der Zuständige des Kantons, François Beljean, zu Medienberichten. Der Mann habe weder einen Auto- noch einen Motorradführerschein. Würde er einen Lernfahrausweis beantragen, müsste er sich einer ärztlichen Untersuchung unterziehen.
Laut Gesetz sei es theoretisch möglich, dass einem Velofahrer wegen Trunkenheit im Verkehr auch der Autoführerschein entzogen werde, sagte Beljean weiter. Dazu müsse jedoch erwiesen sein, dass der Betroffene alkoholabhängig sei. (SDA)