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Der heute 29-Jährige hatte 2005 im Chat-Forum «kidstalk» von Bluewin Kontakt mit «manuela 13» aufgenommen. Pech für ihn: Hinter dem vermeintlichen Mädchen steckten Ermittler der Stadtpolizei Zürich. Der im Tessin wohnhafte Mann kam im Chat schnell zur Sache. Es ging ihm nur um eins: Sex.
Fies: Er behauptete auch, bereits mit einer Dreizehnjährigen Sex gehabt zu haben. Nach einer Stunde schlug er vor, nach Zürich zu kommen, um im Auto «alles zu machen». Für den nächsten Tag morgens um 11 Uhr wurde ein Treffen am Hauptbahnhof vereinbart.
Als der Mann am Treffpunkt erschien, wurde er festgenommen. Der Mann war kein Unschuldslamm. Bei der anschliessenden Durchsuchung seiner Wohnung fand die Polizei auf einem Computer kinderpornografische Bilder.
Damit hätte eigentlich alles klar sein müssen für eine Verurteilung.
Doch der Mann hat Glück.
Denn das Zürcher Obergericht sprach den Mann im vergangenen September von den Vorwürfen des untauglichen Versuchs sexueller Handlungen mit Kindern und der Pornografie frei!
Und dies nur, weil die Polizei schlampte! Das Bundesgericht hat jetzt den Freispruch bestätigt. Denn: Die Falle, die die Polizei dem Verdächtigen stellte, gilt als verdeckte Ermittlung. Dafür hätte eine richterliche Genehmigung eingeholt werden müssen. Das hatte die Polizei verschlafen!
Unverständlich für Mann und Frau von der Strasse: Von dieser gerichtlichen Paragrafenreiterei profitiert jetzt also ein Mann, der eindeutig drauf und dran war, strafbare pädophile Handlungen zu begehen. (snx)