«Street View»: Google muss Software verbessern!

ZÜRICH – Aufregung um Googles neuen Service «Street View». Noch sind nicht alle Fragen des Datenschutzes geklärt. Google muss bei der Software vorwärts machen.

  • Publiziert: 01.04.2009, Aktualisiert: 19.01.2012
  • Von Michael Scharenberg

In anderen europäischen Ländern, Beispiel England, gibts den neuen Dienst «Street View» schon (sehen Sie unser Video). Jetzt will Google das auch für die Schweiz anbieten: Die User werden befähigt, Städte dreidimensional aus der Fussgängerzone zu erkunden. Dafür fahren derzeit Autos durchs ganze Land und scannen mit ihren 3-D-Lasern und 360-Grad-Kameras alles, was ihnen vor die Linse kommt.

Also demnächst virtuell durch Zürich oder Bern zu surfen, das könnte durchaus cool sein. Das Problem ist natürlich: Was ist mit den Gesichtern von Personen?

Die müssen selbstverständlich «zuverlässig anonymisiert werden», sagt Hanspeter Thür, Eidgenössischer Datenschutzbeauftragter, gegenüber Blick.ch. Sollte dabei doch einmal ein Fehler auftreten, müsse das «sofort korrigiert werden».

Das, so Thür, habe er Google unmissverständlich klargemacht. Klagen von Bürgern habe es bisher noch keine gegeben. Thür beobachte diesen neuen Google-Service aber genau.

Es gibt aber ein grundsätzliches, ungelöstes Problem. Derzeit anonymisiert Google die heiklen Personendaten erst in einem zweiten Schritt. Begründung von Google: Man brauche die nicht-anonymisierten Daten, um die Anonymisierungs-Software zu verbessern.

Auflagen für Google

Das akzeptiert Thür so nicht: Dieses «Pröbeln mit heiklen Daten» gehe zu weit. Noch im April würden sich die europäischen Datenschützer dieser Problematik annehmen. Dann möchte Thür sich mit ihnen absprechen und Google entsprechende Auflagen machen. Thür gegenüber Blick.ch: «Mein Ziel ist klar: Google soll eine Software entwickeln, bei der Rohdaten mit nicht-anonymisierten Personen gar nicht erst entstehen!» Gesichter sollen von Anfang an verpixelt sein.

Sollte es trotzdem Fehler bei Personendaten geben, dann, so Thür, «haue ich auf die Pauke».

Solange der Personenschutz aber gewährleistet ist, kann Thür den neuen Google-Service nicht verbieten.

Und vor ihrer Dummheit kann der eidgenösssische Datenschutzbeauftragte gewisse Männer auch nicht schützen. In England hat jetzt eine Frau die Scheidung eingereicht. Sie hatte auf Google Street View das auffällig frisierte Auto ihres untreuen Gatten vor dem Haus seiner Geliebten entdeckt.

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