Vergewaltigung schwer zu beweisen Strafrechtler Killias: Im Zweifel für Kachelmann

  • Publiziert: 05.09.2010, Aktualisiert: 03.01.2012

ZÜRICH - Wenn am Ende des Prozesses «vernünftige Zweifel» an der angeblichen Vergewaltigung bestehen bleiben, darf Jörg Kachelmann mit einem Freispruch rechnen. Das ist für den Zürcher Strafrechtler Martin Killias durchaus vorstellbar.

«Gerade bei Paarbeziehungen ist es schwierig, eine Vergewaltigung zu beweisen.» Das sagt Professor Martin Killias in einem Interview mit der «NZZ am Sonntag». Im Prozess ab morgen Montag komme jetzt alles darauf an, wie nachvollziehbar der Angeklagte, Jörg Kachelmann (52), oder das angebliche Opfer, seine Freundin Petra* (37), ihre jeweilige Geschichte vor Gericht erzählen würden.

Zu einer Verurteilung könne es nur kommen, wenn der Richter keinerlei verünftigen Zweifel habe. Doch sei zu erwarten, dass am Ende Aussage gegen Aussage stehe. «Es wird daher nicht einfach sein, Kachelmann der Tat zu überführen, sollte er sie denn begangen haben.»

Kein dringender Tatverdacht

Kommt hinzu, dass das Oberlandesgericht Karlsruhe am 29. Juli zum Schluss kam, dass Kachelmann aus der Untersuchungshaft zu entlassen sei. Ohne irgendwelche Auflagen. «Das ist eine bahnbrechende Wende im ganzen Verfahren», sagte Rechtsanwalt Christian Lange damals im Sender «n-tv».

Die Begründung der Karlsruher Richter: Es bestehe kein dringender Tatverdacht mehr. Lange kam zum Schluss: «Kachelmann darf sich Hoffnung machen. Es könnte einen Freispruch geben.»

Darauf weist auch Killias hin. Der Umstand der bedingungslosen Freilassung könnte bedeuten, dass eben doch ernste Zweifel an der angeblichen Vergewaltigung bestehen. Können diese Zweifel nicht ausgeräumt werden, müsste das nur eines heissen: Freispruch.

Garantiert ist das aber nicht. Vor Gericht könnten auf einmal neue Beweismittel ans Licht kommen. Das könnte alles ändern, sagt Killias.

Wieviel Schadensersatz?

Kommt Kachelmann aber tatsächlich frei, stellt sich die Frage des Schadensersatzes. Hier gibts sich Deutschland viel sparsamer als zum Beispiel die USA.

Zum einen gibt es eine Pauschale von 20 Euro pro Tag Untersuchungshaft. Plus Entschädigung für einen beruflich erlittenen Schaden. «Dieser könnte im Fall Kachelmann erheblich sein», sagt Rechtsanwalt Lange. Der Schaden muss aber zuerst bewiesen werden.

*Name der Redaktion bekannt

play Räumt Kachelmann Chancen auf einen Freispruch ein: Professor Martin Killias. (Keystone)

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