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Jetzt ist sie draussen, die Stellungnahme des Bundesrats zum Bericht der Geschäftsprüfungskommission (GPK) rund um die Blocher-Roschacher-Affäre.
Die Regierung selbst fasste ihre Meinung zum Bericht, der massive Vorwürfe an Blocher enthält, gestern so zusammen: «Der Bundesrat anerkennt die geleistete Arbeit, vermag sich jedoch die Feststellungen und Schlussfolgerungen nicht in allen Teilen zu eigen zu machen.» Die 16-seitige Bundesratsstellungnahme wirkt oft diffus.
Deutlichere Kritik an Blocher enthält das Gutachten des Rechtsexperten Georg Müller, der die Vorwürfe im GPK-Bericht für den Bundesrat beurteilte. Dieser veröffentlichte dieses Gutachten gestern ebenfalls.
Einige zentrale GPK-Kritikpunkte und Urteil von Bundesrat und Rechtsexperte dazu:
Vorwurf der GPK: Blocher zahlte unerlaubt Abgangsentschädigung an Bundesanwalt Valentin Roschacher.
Experte Müller: Stimmt, Blocher war nicht befugt, Roschacher eine Abgangsentschädigung von einem Jahresgehalt zuzusichern.
Bundesrat: Bezieht keine Position. Anerkennt aber «Klärungsbedarf».
GPK-Vorwurf: Blocher hat bei Roschachers Kündigung den Bundesrat umgangen.
Müller: Stimmt nicht. Der Bundesrat war informiert, erhob keine Einwände. Hat die Kündigung somit stillschweigend genehmigt.
Bundesrat: Übernimmt die Darstellung von Müller.
GPK-Vorwurf: Blocher erteilte Roschacher unerlaubte Weisungen in Bezug auf Medieninformationen und griff in die Unabhängigkeit des Bundesanwalts ein.
Müller: Ja, Blochers Weisungen waren «unzulässig». Weil das Bundesstrafgericht für die Fachaufsicht zuständig ist. Blocher habe «in die Unabhängigkeit des Bundesanwalts eingegriffen».
Bundesrat: Belässt es bei der Feststellung, dass Abgrenzung zwischen fachlicher und administrativer Aufsicht «offensichtlich schwierig sei».
GPK-Vorwurf: Gesamtbundesrat hat Verantwortung als Wahlbehörde nicht wahrgenommen, indem er Blocher machen liess.
Müller: Ja, der Bundesrat hat seine Rolle «zu wenig aktiv wahrgenommen».
Bundesrat: Nimmt zu diesem Vorwurf nicht Stellung.
Hauptgrund für die unterschiedlichen Einschätzungen: Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey hatte versucht, eine einvernehmliche Stellungnahme zu erzielen. Also mit dem Einverständnis Blocher.
Einig sind sich alle Akteure: Mit ein Grund für den ganzen Knatsch war die nicht sauber geregelte Aufsicht über die Bundesanwaltschaft. Der Makel wird behoben, es soll nur noch eine Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft geben; wohl den Bundesrat.
Bemüht ums letzte Wort, trat Blocher gestern unabgesprochen mit dem Bundesrat vor die Medien. Er gab sich versöhnlich und bezeichnete die Stellungnahme des Bundesrats als Kompromiss, den alle mittrügen. Doch er beharrt darauf: «Nein, ich habe keine Fehler gemacht. Aber es gibt da unterschiedliche Rechtsauffassungen.»
Doch das vorläufig letzte Wort zur Affäre gehörte gestern Lucrezia Meier-Schatz, Präsidentin der GPK-Subkommission: Sie kandidiert nicht mehr für die GPK, erklärte sie in «10vor10». Später am Abend wurde sie von der CVP St. Gallen als Regierungsratskandidatin nominiert.