Sterbe-Hilfe: Wie soll das gehen?

  • Publiziert: 20.11.2007, Aktualisiert: 03.01.2012
  • Von <a href="mailto:snx@ringier.ch">Michael Scharenberg</a>

ZÜRICH – Sterbebegleitung = Medienrummel um den Todeszirkus der Organisation Dignitas? So geht es nicht! Andreas Blum spricht Klartext in unserem Interview.

Wir alle müssen sterben. Aber einige von uns wollen Zeitpunkt und Umstände selbst bestimmen und beanspruchen Sterbehilfe. Was sagt das Gesetz in der Schweiz dazu? Passt das zu unserer Gesellschaft? Wie müssen die Spielregeln aussehen?

Der unwürdige Rummel um Dignitas beweist: Es braucht dringend Klartext: So gehts. So nicht. Das bleibt zu tun.

Einer der besten Kenner der Problematik gab blick.ch ein exklusives Interview. Das sagt Andreas Blum, zurücktretender Sprecher der Sterbehilfeorganisation EXIT.


blick.ch: Herr Blum, nach dem bösen Medienrummel zum Thema in letzter Zeit grundsätzlich diese Frage: Was sagt denn das Gesetz, wenn ein Mensch seinem Leben ein Ende bereiten will – und dafür Hilfe bei anderen sucht?
Andreas Blum: Natürlich kommt es immer wieder vor, dass Menschen, die – aus welchen Gründen auch immer – nur noch sterben möchten, mit Hilfe fremder Menschen in den Tod gehen. Das ist «Beihilfe zum Suizid». Die ist gemäss Art. 115 des Schweizerischen Strafgesetzbuches straflos, wenn sie nicht «aus selbstsüchtigen Beweggründen» geleistet wird. Diese Beihilfe wird von EXIT ihren Mitgliedern angeboten, wenn sie sich mit dieser Bitte an uns wenden.

Kann das wirklich würdevoll geschehen?
Was Würde ist, kann letztlich immer nur der betroffene Mensch entscheiden. Würde kann mit den realen Umständen beim Sterben zu tun haben, mit der Freiheit von Angst und Verlassensein, mit Schmerzlosigkeit. Aber auch mit der Respektierung des eigenen Willens durch die Angehörigen und Ärzte. Wie auch immer: Wer einem Menschen das Recht auf seinen eigenen, selbstbestimmten Tod bestreitet, verletzt seine Würde. Das gilt auch für den Arzt, der einen klar formulierten Willen des Patienten ignoriert, auf lebensverlängernde Massnahmen zu verzichten.

Wie viele Fälle von begleitetem Freitod gibt es nach Ihrer Einschätzung pro Jahr in der Schweiz?
EXIT begleitet pro Jahr rund 150 Menschen – bei mehr als 50000 Mitgliedern eine relativ bescheidene Zahl. EXIT begleitet nur Schweizer Bürger und Ausländer, die in der Schweiz ihren Wohnsitz haben. Dignitas dagegen begleitet rund 200 Personen, wobei die meisten aus dem Ausland anreisen. Leider gibt es aber viel mehr Begleitungen als die offiziell registrierten. Wie hoch diese Dunkelziffer ist, kann ich natürlich nicht sagen.

Was muss dabei grundsätzlich respektiert werden?
Die einzige gesetzliche Schranke für die Straflosigkeit der Sterbehilfe, das sind, wie gesagt, die «selbstsüchtigen Beweggründe». Damit sind in erster Linie finanzielle oder andere Interessen gemeint. Hier hat der Staat eine Verantwortung, eine Kontrollpflicht. Darüber hinaus gibt es aber Bedingungen in einer ethisch-moralischen Dimension:
(1) eine vom betroffenen Menschen als sinnlos, unerträglich und/oder unzumutbar empfundene Lebens- und Leidenssituation, (2) die Urteilsfähigkeit und (3) die Dauerhaftigkeit des Todeswunsches und dass dieser wohl überlegt ist.

Was darf auf keinen Fall passieren?
Ohne die erwähnten drei Voraussetzungen ist ein begleiteter Suizid ethisch nicht verantwortbar. Konkret: Es darf unter keinen Umständen passieren, dass wir einen Menschen in den Tod begleiten, bei dem wir nicht ganz sicher sind, ob er mit seinem Leben wirklich abgeschlossen hat. Solange Hoffnung besteht, dass ein Sterbewilliger vielleicht doch noch eine Sinnperspektive für ein Weiterleben erkennen könnte, muss das Prinzip gelten: Im Zweifelsfall nein.

Es darf ebenso wenig passieren, dass wir einen Menschen in den Tod begleiten, bei dem wir Zweifel haben, ob er noch urteilsfähig ist. Das heisst: dass er sich der Tragweite seiner irreversiblen Entscheidung bewusst ist. Die Urteilsfähigkeit ist – insbesondere bei psychisch Kranken oder Demenz-Patienten – ein grosses Problem, weil in all diesen Fällen die Urteilsfähigkeit nur selten eindeutig positiv beantwortet werden kann.

Und es darf schliesslich unter keinen Umständen passieren, dass wir einen Mensch in den Tod begleiten, dessen Todeswunsch «nur» einer momentanen seelischen Krise entspringt. Es kommt tatsächlich immer wieder vor, dass sich Menschen bei uns melden und am liebsten gleich morgen sterben möchten. Kurz darauf rufen sie erneut an, um uns mitzuteilen, sie hätten es sich inzwischen anders überlegt.

Reicht das Rechtssystem in der Schweiz aus, um den begleiteten, würdevollen Freitod zu gewährleisten?
Die gesetzliche Regelung der Sterbehilfe in der Schweiz – Straflosigkeit der Beihilfe, Verbot der aktiven Sterbehilfe (Tötung auf Verlangen) – ist weltweit die liberalste überhaupt! Dabei gilt es zu differenzieren: Die Straflosigkeit gilt nicht nur für die eigentliche Sterbe-Hilfe – also für Sterbewillige, die an einer hoffnungslosen Krankheit leiden, die in absehbarer Zeit zum Tode führt und die unter grossen Schmerzen leiden. Sondern auch für die Suizid-Hilfe – für Menschen also, die durchaus noch weiterleben könnten, dies aber ausdrücklich nicht mehr wollen, weil sich für sie der Sinnkreis ihres Lebens geschlossen hat. Wir müssen nicht leben, das Leben ist keine Pflicht!

Und wo sehen Sie Defizite?
Defizite sehe ich nicht bei der gesetzlichen Regelung, sondern in der Praxis. Sterbe- und Suizidhilfe-Organisationen arbeiten in einem hoch sensiblen Bereich. Es geht immerhin um das höchste Rechtsgut überhaupt, das menschliche Leben. Mit Blick auf die sehr liberale rechtliche Regelung bei uns heisst das: Weil der Freiraum des rechtlich tolerierten Handelns gross ist, muss die Verantwortung entsprechend ernst genommen werden.

Was rechtens ist, ist noch lange nicht auch ethisch verantwortbar. Die Begleiter müssen ethisch einwandfrei handeln. Nur schon der Anschein von Gewerbsmässigkeit, der leise Verdacht, dass zum Beispiel finanzielle Interessen im Spiel sein könnten, ist das Ende der Glaubwürdigkeit.

Persönlich war und bin ich deshalb der Meinung, dass es eine gesetzliche Regelung auf Bundesebene braucht, um Missbräuche zu verhindern. Es kann doch nicht sein, dass jede öffentliche Tätigkeit eine staatliche Lizenz, Genehmigung oder ein Diplom braucht. Aber es ausgerechnet hier nicht einmal minimale Anforderungen gibt.

Was sagen Sie dann zum Ausspruch von Bundesrat Christoph Blocher: «Wer das Töten regelt, erlaubt es». Damit rechtfertigt er, als Justizminister, dass er auf eine gesetzliche Regelung auf Bundesebene verzichten will.
Diesen Satz muss man schon zweimal lesen. Er bestätigt einmal mehr, dass manchmal nicht einmal Politiker der obersten Etage wissen, wovon sie reden. Im Klartext: Diesen Satz von Bundesrat Blocher halte ich für einen Skandal. Dass ausgerechnet der Justizminister nicht zu wissen scheint, dass in der aktuellen Diskussion über staatliche Regelungen für Sterbehilfe-Organisationen kein Mensch von einer Legalisierung des «Tötens» spricht, dass, noch viel schlimmer, der Herr Bundesrat wider besseres Wissen die (straflose!) Beihilfe zum Suizid als Akt des Tötens diffamiert, das beweist seine Ignoranz. Und macht deutlich, dass er die Sterbe- bzw. Suizidhilfe am liebsten verbieten würde. Als Aussage des Justizministers ist dieser Satz eine unentschuldbare Entgleisung!

In unserem christlichen Glauben ist Suizid Sünde. In anderen Religionen auch. Wie rechtfertigen Sie da den begleiteten Freitod?
Es trifft sicher zu, dass unsere Einstellung zu Suizid und Suizidhilfe immer noch stark von der christlichen Tradition geprägt ist. Das Leben – das sagt insbesondere die katholische Tradition – sei ein Geschenk, eine Leihgabe Gottes. Es entziehe sich deshalb prinzipiell der Verfügungsgewalt des Menschen, ein Suizid sei eine Versündigung wider Gott.
Keine Frage: Wer so argumentiert, hat Anspruch auf Respektierung seiner Meinung. Gleichzeitig muss er aber zur Kenntnis nehmen, dass immer mehr Menschen in unserer säkularen Zeit diese letzte existenzielle Frage nicht mehr aus ihrem Glauben beantworten können. Das sind gemäss einer repräsentativen Meinungsumfrage von EXIT rund 70% der Schweizer Bevölkerung. Damit zeigt sich einmal mehr: In der Frage des eigenen Sterbens gibt es nicht ein Richtig oder Falsch, sondern viele unterschiedliche Optionen, die es alle verdienen, von allen respektiert zu werden.

In der Schweiz sind zwei prominente Sterbehilfeorganisationen aktiv: Dignitas und Exit, als deren Sprecher Sie jetzt zurücktreten. Dignitas ist wegen ihrer Methoden, bis hin zum Sterben auf dem Parkplatz, bös angegriffen worden. Exit geniesst das Image der positiven Alternative. Dies bestätigten neulich zum Beispiel die Zürcher Gemeinderäte. Stimmt dieses Schwarz-Weiss-Schema?
EXIT und Dignitas haben das gleiche Grundanliegen – das selbstbestimmte Sterben als Menschenrecht. Aber wir unterscheiden uns von Dignitas in vielen sehr wichtigen Punkten: EXIT ist ein Verein, dessen Vorstandsmitglieder von der Generalversammlung gewählt werden. Über die Geschäftsführung, insbesondere die Finanzen, wird im Detail Rechenschaft abgelegt. Die Struktur ist transparent, die einzelnen Verantwortungsbereiche sind klar geregelt. Dignitas dagegen ist identisch mit der Person von Herrn Minelli, Transparenz ist in dieser Organisation ein Fremdwort, und die finanziellen Aspekte sind alles andere als über jeden Zweifel erhaben.

Braucht es denn eine Organisation wie Exit überhaupt? Die Medizin bietet doch heute schon unter dem Stichwort Palliativ-Pflege eine Begleitung bis zum Tod an, mit spezieller Schmerz- und Symptombehandlung, aber auch mit psychotherapeutischer Begleitung. Es gibt spezialisierte Spital-Pfarrer, die sterbende Menschen begleiten. Und jeder von uns kann mit einer Patientenverfügung bestimmen, wieweit die medizinische Therapie gehen soll oder wo sie aufhören soll.
Grundsätzlich gilt: EXIT hat keinerlei Probleme mit der Palliativ-Medizin – im Gegenteil: Wir unterstützen sie sogar bei einzelnen Projekten mit Geldern unserer Hospiz-Stiftung. Dennoch braucht es Organisationen wie EXIT, und zwar im Wesentlichen aus zwei Gründen: weil erstens die Palliativ-Medizin trotz allen Bemühungen in vielen Fällen eben doch an ihre Grenzen stösst. Die These zum Beispiel, die Palliativ-Medizin habe die Schmerzen im Griff, ist ein Mythos, nicht Realität.

Und es braucht solche Organisationen zweitens, weil ja längst nicht mehr nur Menschen diese Welt selbstbestimmt und in Würde verlassen möchten, die auf den Tod krank sind. Viele Menschen sind von Leid und Schmerzen so gezeichnet, dass sie im Sinne des Wortes lebensmüde sind und nur noch den einen Wunsch haben, diese Welt in Frieden zu verlassen.

Noch ein Wort zur Sterbe-Begleitung: Auch das ist eine Option, selbstverständlich. Einen Menschen in der letzten Phase seines Lebens zu begleiten, ihm jene Wärme und Zuwendung zu geben, die er braucht, bis er dann eines Tages eines natürlichen Todes stirbt. Das ist eine klare Alternative, und EXIT hat überhaupt kein Problem damit. Entscheidend ist für uns, dass der betroffene Mensch – und nur er! – entscheiden soll, welche der vielen Optionen die für ihn richtige ist.

Das Thema Sterbebegleitung ist äusserst umstritten. Es wird aber nicht weggehen. Welches sind jetzt für Sie die dringlichsten Prioritäten in dieser Debatte?
Pardon, das Thema ist überhaupt nicht sehr umstritten – im Gegenteil! Drei Viertel der Bevölkerung befürworten gemäss der zitierten Umfrage das Prinzip der Selbstbestimmung im Hinblick auf das eigene Sterben. Wer uns das Rad zurückdrehen möchte, indem zum Beispiel die Beihilfe zum Suizid nicht mehr straflos wäre, hat politisch keine Chance. Das Problem liegt nicht im Thema, nicht in den Prinzipien, sondern in der Praxis. Noch einmal: Der vom Gesetz tolerierte Freiraum des Handelns ist in unserem Land sehr gross. Entsprechend sensibel und verantwortungsbewusst müssten deshalb jene vorgehen, die sich in diesem Bereich engagieren.

Weil aber immer wieder Missbräuche oder problematische Grenzüberschreitungen vorkommen, hat der Staat eine Verantwortung, die er nicht delegieren oder gar an die Kantone abschieben kann. Und deshalb braucht es auf Bundesebene Leitplanken, minimale Standards betreffend Organisationsstruktur, finanzielle Transparenz und Ausbildung für Sterbehilfebegleiter.

Herr Blum, danke für das Gespräch!

Wie stehen Sie zur Sterbe-Hilfe? Welche Bedingungen muss sie erfüllen? Schreiben Sie uns!

Andreas Blum

Von 2001 bis Oktober 2007 war Blum (69) als Vorstandsmitglied Kommunikations- verantwortlicher und Sprecher von EXIT. 1979-99 Direktor von Schweizer Radio DRS. Zuvor Berner SP-Grossrat und Nationalrat, Präsident der Schweizer Sektion von Amnesty International, Mitglied der Menschenrechts- kommission des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes (SEK), Präsident von Swissaid sowie der Finanzierungskommission der Glückskette. Studierte Geschichte und Philosophie. Ex-Mitglied der Nationalmannschaft im Modernen Fünfkampf. Andreas Blum ist verheiratet, hat drei erwachsene Kinder und lebt bei Bern.
(blum.andreas@bluewin.ch)
play Manchmal braucht es eine hilfreiche Hand. (RDB)

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