Ständerat stimmt für Parallel-Importe

  • Aktualisiert am 13.01.2012

BERN – Der Ständerat will Importe am offiziellen Vertriebskanal vorbei aus dem europäischen Wirtschaftsraum zulassen. Bundesrat und Nationalrat sind aber gegen Parallelimporte.

Ausgenommen bleiben sollen indes die Medikamente. Dies beschloss die kleine Kammer heute bei der Behandlung des Patentgesetzes mit 31 zu 12 Stimmen.

Demgegenüber hatte sich der Nationalrat in der Sommersession hinter den Bundesrat gestellt. Mit 93 zu 88 Stimmen sprach er sich dafür aus, das Verbot von Parallelimporten im Gesetz festzuschreiben.

Detailhändler, Krankenkassen, Konsumentenorganisationen sowie kleinere Bauernorganisationen machten ihrerseits für Parallelimporte mobil. Sie reichten im August ihre Volksinitiative «für tiefere Importpreise auf patentierten Gütern und höhere Kaufkraft» der Bundeskanzlei zur Vorprüfung ein.

Das Volksbegehren stellt dasselbe Begehren wie nun der Ständerat: die Zulassung von Parallelimporten aus dem europäischen Raum. (SDA)

Was sind Parallelimporte?

BERN – Werden Waren aus dem Ausland auf einem nicht vom Hersteller autorisierten Vertriebskanal importiert, so spricht man von Parallelimporten. Dabei wird das Vertriebsnetz des Herstellers im Einfuhrland absichtlich umgangen. Lohnend sind Parallelimporte, wenn der Importeur die Ware im Ausland günstiger erwerben kann. Dies kann einerseits der Fall sein, weil der Hersteller die Ware im Ausland billiger verkauft. Andererseits können auch steuerliche Unterschiede dazu führen, dass eine Ware im Ausland billiger ist. Parallelimportierte Waren können vom Importeur entsprechend günstiger auf dem heimischen Markt verkauft werden. (SDA)

Medikamente sollen davon ausgenommen werden.- RDB

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