Ständerat: Brunner soll Immunität behalten

  • Publiziert: 10.12.2008, Aktualisiert: 13.01.2012

BERN – Toni Brunners mutmasslicher Verstoss gegen das Amtsgeheimnis im Fall Roschacher sei disziplinarisch zu ahnden. Der Ständerat hat gegen die Aufhebung der Immunität des SVP-Präsidenten gestimmt.

Die kleine Kammer stellt sich mit 24 zu 15 Stimmen gegen die Aufhebung der parlamentarischen Immunität von Toni Brunner. Damit vertritt sie ein andere Position als der Nationalrat. Dieser hatte sich mit 114 zu 73 Stimmen für eine Aufhebung der Immunität ausgesprochen (Blick.ch berichtete). Das Geschäft geht somit an die Volksvertretung zurück.

Im Namen der Rechskommission des Ständerates sagte Hansruedi Stadler (CVP/UR), sein Gremium habe den Sachverhalt geprüft. Brunners mutmassliche Amtsgeheimnisverletzung wäre ein unentschuldbarer Verstoss gegen die Ratsvorschriften. Das Amtsgeheimnis sei ein Pfeiler der Kommissionsarbeit.

Eine Kriminalisierung wäre dennoch unangemessen. Sollte sich Brunner schuldig gemacht haben, müsse ihn das Büro des Nationalrats disziplinarisch belangen. Die Ahndung könne von einem Verweis bis zum Ausschluss aus einer Kommission für sechs Monate reichen.

Schwerer Fall

Claude Janiak (SP/BL) opponierte, der Fall Brunners sei für eine disziplinarische Strafe zu gravierend, sollten sich die Vorwürfe bewahrheiten. Als Mitglied der von der Indiskretionen betroffenen Subkommission habe er eine Zeit lang feststellen müssen, dass der Inhalt der Sitzungen anderntags in den Medien war.

Seither würden viele Befragte dem Oberaufsichtsgremium keine Antwort mehr geben, weil sie sich der Vertraulichkeit nicht mehr sicher seien. Das erschwere die Arbeit beträchtlich.

Folge der Affäre um Bundesanwalt Roschacher

Der Fall dreht sich um die Frage, ob Brunner bei der Affäre rund um Christoph Blocher und den damaligen Bundesanwalt Valentin Roschacher eine Amtsgeheimnisverletzung begangen hat. Um Immunitätsaufgebung hatte der ausserordentliche Staatsanwalt Pierre Cornu ersucht.

Laut Cornu könnte Brunner den Entwurf eines vertraulichen Berichts der Geschäftsprüfungskommission (GPK) zur Ausschaltung Roschachers dem Generalsekretär des damaligen Justizministers Blocher, Walter Eberle, vorgelegt oder gar ausgehändigt haben. Brunner selbst gab an, dass er als Mitglied der GPK gegen keine Pflichten verstossen habe. (SDA)

play Der Ständerat stellt sich hinter ihn: SVP-Präsident Toni Brunner. (Reuters)

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