Mordprozess von Uster Staatsanwalt fordert 20 Jahre Knast für Sabit I.

Er hat die Kantonsschülerin Céline (†16) getötet. Doch vor Gericht scheint sich Sabit I. (23) zu amüsieren. Der Staatsanwalt hat nun 20 Jahre Freiheitsstrafe wegen Mordes beantragt.

  • Publiziert: 06.02.2012

Das junge Leben von Cé­line Franck endet auf dem Parkplatz beim Einkaufscenter Volkiland in Volketswil ZH. Es ist die Nacht auf Sonntag, 8. März 2009, als eine Kugel die Kantischülerin in den Hals trifft.

Ihr Freund Sabit I. hat das Mädchen getötet. Ermordet, sagt die Staatsanwaltschaft. Ein Unfall, erklärt der Kosovare.

Heute begann der Prozess am Bezirksgericht Uster ZH. Im Saal sitzen die Eltern von Sabit und die Eltern von Céline. Sabit I. ist schick gekleidet mit grauem Jackett, Jeans und Turnschuhen. Seine Haare sind gegelt.

Lachen sei nur ein «Tick»

Dann redet er im Gericht. In lachendem Plauderton und wortreich. Scheinbar kooperativ gibt er Auskunft. Bloss wenn es etwas eng wird für ihn, verweigert er die Aussage oder sagt, er könne sich nicht erinnern.

Auffällig: Er gibt den Besitz jener Waffen zu, deren Existenz klar belegt ist. Alle anderen gehören aber entweder Kollegen, sind harmlos oder gar nicht echt. Eine Pistole, mit der er Dritte bedroht haben soll, sei nichts anderes gewesen gewesen als ein Feuerzeug.

Vor der Befragung hatte der Verteidiger versucht, seinem Mandanten schon vorsorglich zu helfen: Wenn Sabit I. unter Druck stehe, passiere es ihm häufig, dass er lache. Er könne nicht anders, das sei einfach ein «Tick» von ihm: «Es zieht ihm die Mundwinkel nach oben.» Das sei nicht böse oder verächtlich gemeint.

Staatsanwalt fordert 20 Jahre

20 Jahre Freiheitsstrafe wegen Mordes und anderer Delikte: Dies hat der Staatsanwalt heute Nachmittag vor dem Bezirksgericht Uster für Sabit I. gefordert.

Zusätzlich zur Freiheitsstrafe forderte der Staatsanwalt eine ambulante psychiatrische Behandlung während des Strafvollzuges. Sollte der Angeklagte nicht wegen Mordes, sondern nur wegen fahrlässiger Tötung verurteilt werden, verlangt die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 6 Jahren. Das Urteil dürfte am Donnerstag oder Freitag eröffnet werden. (sas/SDA)

Den ausführlichen Vorbericht lesen Sie hier.

Kommentare (27)

  • Richard  Keith
    Anmerkung: Blick oder andere Zeitungen sollten in diesen speziellen Fällen, auch die Leser-Kommentare veröffentlichen, welche under der Gürtellinie verfasst sind, damit auch die Meinungen der großen Masse zum Zuge kommen. Man würde sich wundern !!!!!!!!!!!!!
    • 06.02.2012
    • 1 Gefällt mir
  • Heinz  Meier
    gemäss anklgeschrift und tat, sind hier 20-jahre angebracht, und anschliessender ausweisung, inkl. anhang !
    • 06.02.2012
    • 1 Gefällt mir
  • Dominik  Wermuth
    Wegschliessen auf Lebenszeit! Und zwar nicht im Schoggiland Schweiz, sondern im Kosovo bei Wasser und Brot!
    • 06.02.2012
    • 5 Gefällt mir
    • Gino  Fazzone
      Bravo
      • 06.02.2012
      • als Kommentar auf Dominik  Wermuth
      • 5 Gefällt mir
  • Rudolf  Kuhn
    Was heisst hier "Problembesitzer" von Waffen? Solche werden auch bei einem strengeren Waffengesetz nicht erfasst und könnten jederzeit Unheil anrichten. Ganz klar müssten hier bei illegalem Besitz von Waffen absolut strengere Bestrafungen in Aussicht stehen.
    • 06.02.2012
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    • j.  frey , freienstein
      Genau, da sollte man mal zu Hause vorfahren und die Wohnungen auseinandernehmen, wenn Einer mit ner Waffe was "bosget" und zwar auch bei den Verwandten. Haus- Wohnungsdurchsuchung. Das würde noch viele Überraschungen zu Tage bringen.
      • 06.02.2012
      • als Kommentar auf Rudolf  Kuhn
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    • Marc  Kölliker
      Herr Kuhn,

      Ich bin da ganz ihrer Meinung, war an Waffen kommen will, wird dies auch bei einem schärferen Waffengesetz schaffen. Zudem ist auch nirgends die rede ob sich die Tatwaffe Illegal in den Händen des Täters befunden hat oder nicht, den mich würde es nicht überraschen wenn er schon nach geltendem recht diese Waffe gar nicht hätte besitzen dürfen.
      • 06.02.2012
      • als Kommentar auf Rudolf  Kuhn
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  • Armin  Lehmann , Zürich
    Wer anderen das Leben nimmt,ist das eigene Leben nicht wert.
    Bringt die Todesstrafe wieder,ist erst noch billiger.Dann muss man diese Schmarotzer nicht noch durchfüttern!
    • 06.02.2012
    • 11 Gefällt mir
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