Temposünder St. Gallen zieht ein Raserauto pro Monat ein

ST. GALLEN - Der Nationalrat hat gestern einer Regelung zugestimmt, wonach Gerichte Rasern das Auto wegnehmen dürfen. St. Gallen macht das bereits jetzt.

  • Publiziert: 21.12.2011, Aktualisiert: 02.01.2012
  • Josua Niederastroth

Angesichts der immer häufiger werdenden Raserunfälle greift der Staat jetzt durch. Am Dienstag hat der Nationalrat mit 114 zu 63 Stimmen zugestimmt, dass Rasern künftig das Gefährt weggenommen werden darf.

Im Kanton Zürich und St. Gallen gehört das bereits zum Alltag. Dort genügt es, die Geschwindigkeit massiv zu überschreiten. Das heisst, wenn man auf der Autobahn über 200 km/h, auf dem Land 140 und innerorts 80 km/h fährt und erwischt wird, ist nicht nur der Führerschein, sondern auch das Auto weg.

Einmal im Monat

«So einen Fall haben wir ungefähr einmal im Monat», erzählt der St. Galler Staatsanwalt Thomas Hansjakob. Das beschlagnahmte Auto wird dann versteigert. Häufig gehört das Fahrzeug aber nicht dem Lenker. Ist es geleast oder geliehen, muss das Gericht eine andere Lösung finden.

Wenn der Besitzer zum Beispiel vom Vorstrafenregister des Fahrers weiss, könne es gut sein, dass das Auto trotzdem beschlagnahmt wird, weiss Hansjakob. Das werde in jedem Fall individuell angeschaut.

Auch wenn dem Fahrer gefährliches Fahrverhalten nachgewiesen werden kann, wird das Fahrzeug weggenommen. So etwa bei besonders gefährlichen Überholmanövern oder Strassenrennen.

In anderen Kantonen nicht üblich


Im Kanton Bern wurden Autos bis jetzt nur zur Beweissicherung beschlagnahmt. Wird der Täter allerdings schuldig gesprochen und das Auto als Tatwaffe identifiziert, ist es ebenfalls weg. Geschwindigkeitsüberschreitungen genügten anhin nicht als Grund.

Das könnte sich bald ändern: Das Strassensicherheitspaket «Via Sicura» soll die raser stoppen. Der Nationalrat legte am Dienstag eine Geschwindigkeitsgrenze fest, ab wann jemand als Raser gilt. Wer innerorts über 100 km/h und auf der Autobahn 200 km/h fährt, hat ein Raserdelikt begangen und kann vom Gericht enteignet werden. Jetzt muss das Paket noch durch den Ständerat.

Führerschein weg wegen Verdauungsschnaps?

Abgelehnt wurde im Paket hingegen die Abschaffung des Bluttests. Anstelle der Nadel sollte ein spezielles Atemluftgerät diese Aufgabe übernehmen. Staatsanwälte sind froh über diese Entscheidung. «Die Beweislage ist so viel klarer», erklärt der Zürcher Staatsanwalt Hans Bebié.

Erstens könne man Bluttests lange aufbewahren, um den Alkoholkonsum auch noch später nachweisen zu können. Und zweitens seien die Atemlufttests zwar präzise, jedoch sagen sie nicht wirklich viel darüber aus, wie viel Alkohol der Fahrer im Blut hatte – und das ist schlussendlich rechtlich relevant. Der Grappa vor dem Einsteigen ins Auto könnte somit einen Führerausweisentzug nach sich ziehen.