Mit der Rente ab ins Ausland: So will Bern IV-Betrüger stoppen
Die Schweiz nimmt IV-Rentner auch im Ausland ins Visier. Vor allem in den Balkanstaaten sollen sich Inspektoren auf die Lauer legen.
Von Thomas Ley | Aktualisiert um 01:00 | 19.09.2008
Er ist ein Schläger, ein Waffennarr, ein Vandale. Und schliesslich wird er zum Mörder.
Doch gleichzeitig bezieht Isad M.* (44) seit 2001 eine IV-Rente. Wegen angeblicher psychischer Probleme. Wegen Schlafstörungen, Albträumen, Panikattacken.
Und diese Rente kriegt er weiter ausbezahlt, auch als er 2006 in seine Heimat Montenegro zurückreist. Doch dort, fast genau vor einem Jahr, tötet er Anela H.* (27, siehe Artikel-Link rechts).
Die IV-Rente? Bekommt er weiterhin. Erst als die Kapo Zürich auf den Mord in Montenegro aufmerksam wird, ergeht ein Hinweis an die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich. Die IV-Zahlung wird unterbrochen. Und jetzt wird gegen den Mörder auch von Zürich aus ermittelt: wegen IV-Betrugs in der Höhe von 102 800 Franken.
Wäre man Isad M. auch auf die Schliche gekommen, wenn er keinen Mord begangen hätte?
Das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) will Betrüger künftig früher finden. Gerade im Ausland, wo immerhin 41 957 der insgesamt 295 278 IV-Rentner leben. Vor allem in der Balkan-Region möchte das BSV lokale «anerkannte Organisationen» mit Observationen betrauen. Inspekteure vor Ort. Denn Schweizer Detektive dürfen im Ausland nicht ermitteln.
Die Suche nach IV-Betrügern – jetzt auch im Ausland. Alard du Bois, Leiter des Bereichs IV im BSV, sagt, wie das gehen soll:
Blick: Herr du Bois, wie wollen Sie im Ausland je feststellen, ob jemand missbräuchlich eine IV-Rente bezieht?
Alard du Bois-Reymond:Wir arbeiten am entsprechenden Konzept, das wir in drei bis vier Wochen vorlegen können. Ein Konzept zur Betrugsbekämpfung, wie es die IV am 1. August in der Schweiz bereits eingeführt hat.
Sie schicken wie in der Schweiz Detektive los? Da machen andere Staaten doch nicht mit.
Nein, stimmt, wir können nicht einfach im Ausland ermitteln. Wir möchten aber dort Observationen trotzdem ermöglichen.
Wie soll das gehen?
Ganz genau kann ich Ihnen das noch nicht sagen. Aber die Idee ist, mit anerkannten Organisatio-nen vor Ort zusammenzuarbeiten. Diese können dann mögliche
Verdachtsmomente nachprüfen.
Und wo? Auf der ganzen Welt?
Zuerst planen wir, dieses Konzept in ersten Pilotregionen einzuführen. Darunter auch die Länder Ex-Jugoslawiens. Wir vermuten, dort finde mehr Betrug statt als anderswo. Das möchten wir prüfen.
Kommt ein IV-Bezüger ins Gefängnis, wird die Rentenauszahlung unterbrochen. Aber im Ausland bekommen Sie das doch gar nicht mit.
Doch, unser bestes Instrument dafür ist der Lebensnachweis: Jedes Jahr muss ein IV-Rentner – sowohl im Ausland wie auch in der Schweiz – nachweisen, dass er noch lebt. Dazu muss er auf die Gemeinde. Das kann er natürlich nicht, wenn er im Gefängnis sitzt.
Machen die ausländischen Behörden da immer mit? Was, wenn diese einer Familie aus Gefälligkeit einen falschen Nachweis machen?
Das Problem ist uns bewusst. Wir sehen eine Möglichkeit: Wir handeln gerade mit Montenegro ein neues Sozialversicherungsabkommen aus. Und prüfen, für den Lebensnachweis dort künftig den persönlichen Besuch auf der Schweizer Vertretung zu fordern.
Die IV von Isad M. wurde sistiert aufgrund eines Hinweises der Strafbehörden. Und wenn mal kein Hinweis kommt?
Hinweise sind nur das einfachste Mittel, Betrug aufzudecken. Seit August finden wir IV-Rentner mit höherer Betrugs-Wahrscheinlichkeit auch mit einer Checkliste.
Und was wird dort abgecheckt?
Der Migrationshintergrund spielt bei der Beurteilung eine Rolle. Er ist aber nur einer von vielen Faktoren. Genaueres geben wir nicht preis. Die Kenntnis der Checkliste könnte Anhaltspunkte dafür geben, wie man der Kontrolle entgehen kann.
Doch gleichzeitig bezieht Isad M.* (44) seit 2001 eine IV-Rente. Wegen angeblicher psychischer Probleme. Wegen Schlafstörungen, Albträumen, Panikattacken.
Und diese Rente kriegt er weiter ausbezahlt, auch als er 2006 in seine Heimat Montenegro zurückreist. Doch dort, fast genau vor einem Jahr, tötet er Anela H.* (27, siehe Artikel-Link rechts).
Die IV-Rente? Bekommt er weiterhin. Erst als die Kapo Zürich auf den Mord in Montenegro aufmerksam wird, ergeht ein Hinweis an die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich. Die IV-Zahlung wird unterbrochen. Und jetzt wird gegen den Mörder auch von Zürich aus ermittelt: wegen IV-Betrugs in der Höhe von 102 800 Franken.
Wäre man Isad M. auch auf die Schliche gekommen, wenn er keinen Mord begangen hätte?
Das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) will Betrüger künftig früher finden. Gerade im Ausland, wo immerhin 41 957 der insgesamt 295 278 IV-Rentner leben. Vor allem in der Balkan-Region möchte das BSV lokale «anerkannte Organisationen» mit Observationen betrauen. Inspekteure vor Ort. Denn Schweizer Detektive dürfen im Ausland nicht ermitteln.
Die Suche nach IV-Betrügern – jetzt auch im Ausland. Alard du Bois, Leiter des Bereichs IV im BSV, sagt, wie das gehen soll:
Blick: Herr du Bois, wie wollen Sie im Ausland je feststellen, ob jemand missbräuchlich eine IV-Rente bezieht?
Alard du Bois-Reymond:Wir arbeiten am entsprechenden Konzept, das wir in drei bis vier Wochen vorlegen können. Ein Konzept zur Betrugsbekämpfung, wie es die IV am 1. August in der Schweiz bereits eingeführt hat.
Sie schicken wie in der Schweiz Detektive los? Da machen andere Staaten doch nicht mit.
Nein, stimmt, wir können nicht einfach im Ausland ermitteln. Wir möchten aber dort Observationen trotzdem ermöglichen.
Wie soll das gehen?
Ganz genau kann ich Ihnen das noch nicht sagen. Aber die Idee ist, mit anerkannten Organisatio-nen vor Ort zusammenzuarbeiten. Diese können dann mögliche
Verdachtsmomente nachprüfen.
Und wo? Auf der ganzen Welt?
Zuerst planen wir, dieses Konzept in ersten Pilotregionen einzuführen. Darunter auch die Länder Ex-Jugoslawiens. Wir vermuten, dort finde mehr Betrug statt als anderswo. Das möchten wir prüfen.
Kommt ein IV-Bezüger ins Gefängnis, wird die Rentenauszahlung unterbrochen. Aber im Ausland bekommen Sie das doch gar nicht mit.
Doch, unser bestes Instrument dafür ist der Lebensnachweis: Jedes Jahr muss ein IV-Rentner – sowohl im Ausland wie auch in der Schweiz – nachweisen, dass er noch lebt. Dazu muss er auf die Gemeinde. Das kann er natürlich nicht, wenn er im Gefängnis sitzt.
Machen die ausländischen Behörden da immer mit? Was, wenn diese einer Familie aus Gefälligkeit einen falschen Nachweis machen?
Das Problem ist uns bewusst. Wir sehen eine Möglichkeit: Wir handeln gerade mit Montenegro ein neues Sozialversicherungsabkommen aus. Und prüfen, für den Lebensnachweis dort künftig den persönlichen Besuch auf der Schweizer Vertretung zu fordern.
Die IV von Isad M. wurde sistiert aufgrund eines Hinweises der Strafbehörden. Und wenn mal kein Hinweis kommt?
Hinweise sind nur das einfachste Mittel, Betrug aufzudecken. Seit August finden wir IV-Rentner mit höherer Betrugs-Wahrscheinlichkeit auch mit einer Checkliste.
Und was wird dort abgecheckt?
Der Migrationshintergrund spielt bei der Beurteilung eine Rolle. Er ist aber nur einer von vielen Faktoren. Genaueres geben wir nicht preis. Die Kenntnis der Checkliste könnte Anhaltspunkte dafür geben, wie man der Kontrolle entgehen kann.
Angebot
Schweiz
ANZEIGE
Marktplatz
ANZEIGE
Marktplatz
Blick.ch











