So geht der Kreuzzug der SVP weiter

BERN – Die SVP will nach wie vor gegen «missbräuchliche» Einbürgerungen kämpfen. Trotz der überwältigenden Ablehnung ihrer Initiative durch die Stimmbürger Anfang Juni.

  • Aktualisiert am 13.01.2012
Parteipräsident Toni Brunner unmittelbar vor der heutigen Medienkonferenz, dahinter SVP-Nationalrätin Natalie Rickli.- Reuters

Die SVP beuge sich dem Nein von 63,8 Prozent der Stimmenden im Urnengang über ihre Einbürgerungsinitiative, beteuerten Vertreter der Partei heute in Bern vor den Medien. Sie beabsichtige deshalb nicht, die Gesetzesrevision zu bekämpfen, welche als Gegenvorschlag zu ihrem Volksbegehren präsentiert wurde.

Aber: Die Partei bleibe überzeugt, dass es Massnahmen brauche, damit der Einfluss von fremden Kulturen, Mentalitäten und Religionen sowie die massenhaften Einbürgerungen schlecht integrierter Ausländer nicht weiter anwüchsen.

«Schweizer Qualität auch bei Einbürgerungen» lautet der Titel des neusten Positionspapiers der SVP, welches Parteipräsident Toni Brunner heute der Öffentlichkeit präsentierte. Demnach soll der Schweizer Pass nur an Personen gehen, die bereits eine Niederlassungsbewilligung C haben.

Vergangenheit durchleuchten

Die Vergangenheit jedes Einbürgerungskandidaten müsse zudem genau untersucht werden, einschliesslich Jugenddelikte, soziales Verhalten und Schulisches. Der «zukünftige Schweizer» müsse mündlich und schriftlich mindestens eine offizielle Sprache jener Gemeinde beherrschen, in welcher er das Einbürgerungsgesuch stellt.

Sippenhaft einführen

Die Einbürgerung einer ganzen Familie dürfe nur erfolgen, wenn jedes ihrer Mitglieder sämtliche Voraussetzungen erfülle, verlangt die SVP. Bei den erleichterten Einbürgerungen fordert die Partei längere Fristen und Beschränkungen für Asylbewerber.

Schweizer «auf Probe»

Auch bleibt die SVP überzeugt, dass eine Nationalität «auf Probe» als Abschreckung für Kriminelle dienen würde. Einem «neuen Schweizer» würde demnach sein Bürgerrecht entzogen, wenn er innert zehn Jahren nach der Einbürgerung ein schweres Strafdelikt begeht. (SDA)

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