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Er ist Professor für Neurologie. Am renommierten Berner Inselspital. Und doch liess sich Professor Doktor Kai M. Rösler (52, kleines Bild) von einem Zimmermädchen reinlegen.
Die Simulantin Shehrije M.* (46) wollte an eine IV-Rente kommen. Und schwindelte dem Gutachter vor, sie leide an einer schweren Daumenverletzung. Nichts wollte sie mehr können: Ihren Arm bewegen, sich konzentrieren, sich um ihre kleine Tochter kümmern. Und schon gar nicht mehr arbeiten.
Der Professor glaubte der eingebürgerten Schweizerin. Einen halben Tag lang untersuchte und befragte er sie. In seinem Bericht schrieb er: «Nicht nur die Hand, sondern der gesamte Arm wird in einer verkrampften, im Handgelenk und im Ellbogen angewinkelten und zusätzlich nach innen gedrehten Haltung gehalten. Die rechte Hand ist nicht mehr einzusetzen. Das betrifft praktisch alle handwerklichen Arbeiten und alle Arbeiten im Haushalt.»
Und: «Die rechte Hand muss in Schutzhaltung gehalten werden, weil die Versicherte vor jeglicher Berührung des Daumens Angst hat.»
So sollte Shehrije M. zu einer 50-prozentigen IV-Rente kommen. Gesamthöhe bis zum Pensionsalter: 500 000 Franken.
Doch die Unfallversicherung wird stutzig. Lässt Shehrije M. von einem Detektiv beobachten. Und siehe da: Er filmt die Möchtegern-IV-Rentnerin beim Bügeln, beim Autofahren, wie sie ihr Kind trägt und schwere Einkaufstaschen schleppt.
Das Kreisgericht Bern-Laupen verurteilt Shehrjie M. wegen Betrugs. 14 Monate bedingt brummen ihr die Richter auf.
Doch sie legt Revision ein. Und gewinnt. Wegen der Naivität des Gutachters, wie das Berner Obergericht festhält.
«Er liess sich reinlegen», sagt Oberrichter Philippe Chételat bei der Urteilsverkündung.
Zwar habe die Frau tatsächlich versucht, ungerechtfertigt eine IV-Rente zu erschleichen, und sie habe den Gutachter über den Tisch gezogen. Doch dieser habe sich «ziemlich naiv und leichtgläubig verhalten».
Vor allem, weil Professor Rösler auch vorgewarnt war. Ein anderer Experte hatte vor drei Jahren «erhebliche Zweifel» an den Aussagen des Zimmermädchens geäussert.
So stellt das Obergericht fest, Shehrjie M. habe weder ein Lügengebilde aufgebaut, noch sei sie einer Überprüfung ihrer Angaben im Wege gestanden. «Wenn jemandem die Täuschung so einfach gemacht wird, dann kann man nicht von Arglist sprechen», erklärt der Oberrichter.
Der Tatbestand des Betrugs sei damit nicht erfüllt.
40 000 Franken hätte die Simulantin laut dem ersten Urteil als Wiedergutmachung zurückzahlen müssen. Dieses Geld darf sie jetzt behalten.
Das Obergericht zweifelt nicht daran, dass der verletzte Daumen Shehrije M. beeinträchtige, jedoch nicht in dem Ausmass, wie sie angab. «Sie hat übertrieben, um an die IV heranzukommen», sagt Oberrichter Chételat gegenüber der «Berner Zeitung».
«Nicht jede Täuschung ist auch Betrug», erklärt der Oberrichter. Der Arzt habe es der Frau zu einfach gemacht.
Professor Rösler wollte gestern zur Qualität seines Gutachtens keine Stellung nehmen: «Ich will lieber nichts dazu sagen, weil im Moment gegen mich noch etwas anderes am Laufen ist.»
Damit meint der Professor eine Aufsichtsbeschwerde wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht im Fall des Zimmermädchens Shehrije M.