
Bitte melden Sie sich an, um Ihren Kommentar abzugeben.
Wenn Sie ein Konto bei Facebook haben, können Sie sich damit anmelden.
play
Ist mit heftigen Vorwürfen seitens der SVP konfrontiert: Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf. (Keystone)
Auslöser ist der Dokumentarfilm des Schweizer Fernsehhens vom 6. März: «Die Abwahl – Die Geheimoperation gegen Christoph Blocher» von Hansjürg Zumstein. Der Film stellt in den Raum, dass Widmer-Schlumpf vor ihrer überraschenden Wahl tiefer im Lotterbett mit der SP war als bisher bekannt.
SVP-Präsident Toni Brunner (33), bis jetzt kein Freund lauter Worte, nimmt gegenüber BLICK kein Blatt vor den Mund: «Der Film zeigt, dass Eveline Widmer-Schlumpf hinter dem Rücken der SVP mit dem politischen Gegner gemeinsame Sache gemacht hat.» Und noch schlimmer: «Sie hat die Parteispitze angelogen.» Die Wogen gingen seither hoch an der SVP-Basis.
Deshalb will Brunner handeln: «Noch vor Ostern will ich Klarheit, ob ein Parteiausschluss juristisch möglich ist.» Es gehe ganz klar um ein parteischädigendes Verhalten.
Vor zwei Wochen tönte es noch ganz anders. Nach seiner Wahl zum Parteipräsidenten am 1. März stand Toni Brunner stark auf die Bremse. Der Parteiausschluss der beiden SVP-Bundesräte sei praktisch vom Tisch. Das wäre auch im Sinne der Bevölkerung. Gemäss Umfragen will die Mehrheit nämlich nichts von einem Parteiausschluss der beliebten Bundesrätin.
Nach den heftigen parteiinternen Reaktionen auf den Dokumentarfilm hat Brunner aber genug. Er hat SVP-Bundesrichter Hansjörg Seiler beauftragt, den Ausschluss rechtlich zu beurteilen.
Pikant: Derselbe höchste Richter verfasste schon für die Berner SVP ein Gutachten in der gleichen Sache. Und in dieser Beurteilung, die BLICK vorliegt, kommt Seiler kurz und bündig zum Schluss: «Die SVP Schweiz ist nicht befugt, Bundesrat Schmid oder Bundesrätin Widmer-Schlumpf aus der SVP auszuschliessen.» Würde sie es trotzdem tun, so wäre dieser Beschluss gerichtlich anfechtbar. Über einen Ausschluss könnten nur die SVP-Ortssektionen der Bundesräte entscheiden.
Dies beziehe sich natürlich auf die geltenden Statuten, hält der Bundesrichter fest und fährt vieldeutig fort: «Diese könnten natürlich geändert werden, um weitere Möglichkeiten zu schaffen.»
Und um diese «weiteren Möglichkeiten» geht es jetzt: Kurz nach Ostern, am 4. April, tagt der Zentralvorstand in Sarnen OW. Und der könnte eine Statutenänderung beantragen, damit bei parteischädigendem Verhalten die SVP Schweiz befugt sei, ein Mitglied auszuschliessen.
Tags darauf kommt die Delegiertenversammlung am gleichen Ort zusammen. Und dann könnte das Schwert niedersausen auf Widmer-Schlumpf.
Zuerst die Statuten mit Zweidrittelsmehrheit ändern, danach über den Ausschluss entscheiden.
Dies wäre dann auch nicht ganz statutenkonform, weil solche gewichtigen Traktanden an sich zusammen mit der Einladung bekannt gegeben werden müssten. Aber die offensichtlich immer noch verletzte SVP-Spitze wird versuchen, die Rache nach Ostern zu vollziehen. Da ist ihr der Dok-Film gerade recht gekommen.
Was denken Sie, sollte Bundesrätin Widmer-Schlumpf aus der SVP ausgeschlossen werden? Schreiben Sie uns!