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Der Nationalrat hat heute in gut sieben Stunden das Hilfspaket an die UBS durchberaten und mit 116 zu 55 Stimmen gutgeheissen. Dabei lehnte er alle Auflagen ab, die über jene des Vertrags zwischen Bund und UBS hinausgehen.
Die strengeren Auflagen hatte durchs Band die Ratslinke gefordert. Sie kritisierte auch, das ganze Paket mit einem Bundeszuschuss von 6 Milliarden Franken und der Übernahme von maximal 60 Milliarden fauler UBS-Papiere durch die Nationalbank werde via Notrecht am Parlament vorbeigeschmuggelt.
Das Unbehagen teilten einige bürgerliche Volksvertreter. Darüber hinaus wurde Kritik daran laut, dass die Pflichtwandelanleihe des Bundes auf der Kanalinsel Jersey emittiert wird.
Gewaltige Risiken aufgebürdet
Gewaltige Risiken würden dem Steuerzahler ungefragt aufgebürdet, sagte Hans-Jürg Fehr (SP/SH). Sein Genosse Paul Rechsteiner (SG) erklärte, seit Beginn des Zweiten Weltkriegs sei so etwas nie mit Notrecht beschlossen worden.
Die bürgerliche Ratsseite und Bundesrat Hans-Rudolf Merz konterten, die Rettung der UBS sei dringend. Breche die Grossbank zusammen, wanke die ganze Volkswirtschaft. Merz fügte zudem an, wäre die Vorlage den parlamentarischen Weg gegangen, hätte dies wegen börsenrelevanter Informationen noch mehr Unsicherheit verursacht.
Rückzahlungspflicht scheitert an Präsidentin
Nachdem der Rat mit 154 zu 18 Stimmen Eintreten beschlossen und zwei Rückweisungsanträge gebodigt hatte, lehnte er in der Detailberatung alle elf linken Minderheitsanträge ab. Die Anträge wollten die Auflagen an die UBS für das Hilfspaket verschärfen.
Nur hauchdünn mit 91 zu 90 Stimmen und mit Stichentscheid der Ratspräsidentin Chiara Simoneschi-Cortesi (CVP/TI) scheiterte der Antrag, UBS-Kader auf die Rückzahlung von ungerechtfertigt erhaltenen Bezügen aus den letzten fünf Jahren zu verpflichten.
Der Antrag, die Auffanggesellschaft sei in der Schweiz statt auf den Cayman Inseln anzusiedeln, wurde als erfüllt zurückgezogen.
Grosses Aufräumen unter den Anträgen
Deutlich scheiterten alle anderen Anträge. Die bürgerliche Ratsmehrheit liess ihre Haltung jeweils mitteilen und entsandte keine Votanten ans Rednerpult.
So kann die UBS weiterhin Dividenden und Boni auszahlen, auch wenn sie am Staatstropf hängt. Ihre Saläre werden nicht nach oben begrenzt. Die Bezüge sollen im revidierten Aktienrecht allgemein geregelt werden, sagte Merz. Parteien darf die Grossbank weiterhin sponsern.
Das Investmentbanking, Auslöser der Krise, muss die UBS nicht abspalten. Das sei international nicht mehr gebräuchlich, hiess es im Rat. Trotz Ängsten vor einer Kreditklemme verzichtete der Nationalrat darauf, die UBS auf eine Kreditgewährung an KMU zu tragbaren Konditionen zu verpflichten.
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Chiara Simoneschi-Cortesi, die Schutzgöttin der UBS-Banker, musste heute den Stich-Entscheid fällen. (Reuters)