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Der Bundesrat hat die britische Juristin Elizabeth Wilmshurst als Richterin im internationalen Schiedsgericht ernannt, wie das Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) heute mitteilt. Das Gremium soll die Verhaftung von Hannibal Gaddafi untersuchen.
Die Schweiz und Libyen haben gemäss Abkommen, das die beiden Staaten am 20. August in Tripolis unterzeichneten, bis heute um Mitternacht Zeit, ihre Vertreter im Schiedsgericht zu ernennen.
Die beiden Vertreter wählen innerhalb von zwanzig Tagen einen dritten Richter, der das Schiedsgericht mit Sitz in London präsidieren soll. Sobald das Gericht bestellt ist, hat es 60 Tage Zeit, um ein Urteil zu fällen.
«Äusserst erfahren»
Die britische Juristin geniesse den Ruf einer äusserst erfahrenen und unabhängigen Völkerrechtlerin, schreibt das EDA. Aufgrund ihres beruflichen Werdegangs sei Wilmshurst für das Amt als Richterin an diesem Schiedsgericht hervorragend qualifiziert.
Seit 2003 arbeite Wilmshurst als Dozentin für Internationales Recht am Royal Institute of International Affairs at Chatham House in London. Ihren grossen Erfahrungsschatz als Völkerrechtlerin und Verhandlungsführerin habe Wilmshurst nicht zuletzt ihrer langjährigen Tätigkeit im britischen Aussenministerium zu verdanken, wo sie zahlreiche wichtige Funktionen ausgeübt habe.
Von 1999 bis 2003 amtete Elizabeth Wilmshurst als stellvertretende Rechtsberaterin im britischen Aussenministerium.
Kritik an kurzer Frist
Die Frist von 60 Tagen bis zu einem Urteilsspruch sei viel zu kurz gesetzt, sagte Gabrielle Kaufmann-Kohler, Genfer Professorin und Anwältin, in der Westschweizer Zeitung «Le Matin Dimanche». Diese Zeitspanne «scheint mir wenig realistisch; sie ist sehr – zu – kurz, um seriös arbeiten zu können», sagte die Expertin für internationale Schiedsgerichtsbarkeit in einem Interview.
Es brauche viel Zeit, um die Fakten zusammenzutragen, die Parteien anzuhören und eine vernünftige Entscheidung zu fällen, «vor allem in einer so delikaten Angelegenheit», sagte sie.
Die Anwältin hält es für ziemlich wahrscheinlich, dass das Schiedsgericht, sobald es operativ ist, um eine Fristverlängerung ersucht. Ein internationales Schiedsverfahren dauere oft mehrere Jahre.
Untersuchung der Festnahme
Aufgabe des Schiedsgerichts wird es sein, zu untersuchen, ob die Festnahme des Sohnes von Muammar al-Gaddafi und seiner Frau im Juli 2008 ungerechtfertigt oder unverhältnismässig gewesen ist. Bundespräsident Hans-Rudolf Merz hatte sich in Tripolis offiziell für die «ungerechtfertigte und unnötige» Festnahme entschuldigt.
Der Fall wurde bereits von einem unabhängigen Gremium untersucht, das die beiden Länder im August des vergangenen Jahres zusammengestellt hatten.
In einem Bericht vom Dezember 2008 hatte das Schweizer Mitglied des Gremiums, der Professor Lucius Caflisch, den Einsatz als wenig zweckmässig beurteilt. Seiner Meinung nach hatten die Einsatzkräfte übertrieben. (gca/SDA)