Armee Schweinegrippe? Egal, trotzdem einrücken!

  • Publiziert: 13.08.2009, Aktualisiert: 03.01.2012

BERN – Soldaten und Soldatinnen müssen auch dann in den Dienst einrücken, wenn sie Grippesymptome haben. Als Schutz gibts eine Atemschutzmaske.

In der Armee ist die Ansteckungsgefahr besonders hoch, weil viele Menschen auf engen Raum beisammen sind. Bereits Ende April hat die Armeeführung deshalb die Militärdienstleistenden angewiesen, den vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) empfohlenen persönlichen Schutzmassnahmen grösstmögliche Beachtung zu schenken.

Im zivilen Leben müssen Personen mit Grippesymptomen zu Hause bleiben. Armeeangehörige hingegen sind verpflichtet, auch bei Unwohlsein in den Militärdienst einzurücken und sich dort der sanitarischen Eintrittsmusterung zu stellen. Wer nicht einrückungsfähig ist, muss sich dies von einem Arzt bescheinigen lassen.

Damit Soldaten und Soldatinnen nach dem Urlaub auch bei einer allfälligen Ansteckung mit dem Schweinegrippe-Virus einrücken können, erhalten sie ab sofort zwei persönliche Hygieneschutzmasken. Überdies prüft die Armee die Möglichkeit, den Armeeangehörigen eine Impfung gegen die saisonale Grippe anzubieten. (SDA)


Infanterie-RS: Zehn Soldaten krank

LIESTAL BL – Bei zehn Angehörigen der Infanterie- Rekrutenschule 13 in Liestal ist der Grippevirus A (H1N1) nachgewiesen worden. Die Betroffenen werden in die Heimquarantäne geschickt, falls die Umstände dies erlauben, teilt das VBS mit. Weitere zwölf Armeeangehörige, die mit den zehn Betroffenen engen Kontakt hatten, werden ebenfalls nach Hause in Quarantäne geschickt. (SDA)

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