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In der Armee ist die Ansteckungsgefahr besonders hoch, weil viele Menschen auf engen Raum beisammen sind. Bereits Ende April hat die Armeeführung deshalb die Militärdienstleistenden angewiesen, den vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) empfohlenen persönlichen Schutzmassnahmen grösstmögliche Beachtung zu schenken.
Im zivilen Leben müssen Personen mit Grippesymptomen zu Hause bleiben. Armeeangehörige hingegen sind verpflichtet, auch bei Unwohlsein in den Militärdienst einzurücken und sich dort der sanitarischen Eintrittsmusterung zu stellen. Wer nicht einrückungsfähig ist, muss sich dies von einem Arzt bescheinigen lassen.
Damit Soldaten und Soldatinnen nach dem Urlaub auch bei einer allfälligen Ansteckung mit dem Schweinegrippe-Virus einrücken können, erhalten sie ab sofort zwei persönliche Hygieneschutzmasken. Überdies prüft die Armee die Möglichkeit, den Armeeangehörigen eine Impfung gegen die saisonale Grippe anzubieten. (SDA)