Schuss aus 80 Metern

  • Publiziert: 29.11.2007, Aktualisiert: 02.01.2012

ZÜRICH – Der wegen des Tötungsdelikts in Zürich-Höngg verhaftete 21-jährige Soldat hat mit einer im Militär gestohlenen Patrone gezielt auf die ihm nicht bekannte 16-jährige Coiffeur-Lehrtochter geschossen.

Der 21-jährige Soldat hat in einer Einvernahme zugegeben, dass er am vergangenen Freitagabend einen gezielten Schuss auf das ihm nicht bekannte Opfer abgegeben habe. Er verschoss dabei eine Patrone, die er während der Rekrutenschule (RS) an sich genommen hatte, wie die Staatsanwaltschaft IV des Kantons Zürich am Donnerstag bekanntgab. «Es wurde gezielt auf die Frau geschossen, das Motiv muss noch geklärt werden», sagte Staatsanwältin Catherine Nägeli.

Die verwendete Patrone liess der 21-jährige laut der Staatsanwältin Mitte RS bei einer Schiessübung mitlaufen. Ob er noch weitere Patronen gestohlen hat, wird abgeklärt. Die Schussabgabe aus dem Sturmgewehr auf die bei der Bushaltestelle Hönggerberg mit ihrem Freund sitzende 16-Jährige erfolgte aus einer Distanz von etwa 80 Metern von einem nahe gelegenen Hügel. Der 21-jährige habe ausgesagt, dass er auf dem Hügel Position bezogen, die Frau ins Visier genommen und dann gezielt geschossen habe, sagte Nägeli.

Der Schussabgabe lag ein absolut nichtiger Anlass zu Grunde: Derzeit sei kein ersichtliches Motiv erkennbar, sagte Nägeli. Zum jetzigen Zeitpunkt sehe es so aus, dass er sein Opfer völlig grundlos getötet habe.

Einen Bericht des «Tages-Anzeigers», wonach sich der 21-Jährige zuvor im Tram der Linie 13 laut und auffällig verhalten habe und vermutlich betrunken gewesen sei, wollte Staatsanwältin Nägeli nicht bestätigen. Ob der 21-jährige zur Tatzeit alkoholisiert gewesen sei oder Drogen genommen habe, müsse medizinisch abgeklärt werden. Untersucht werden müsse auch noch, ob der junge Mann mit seinem eigenen Sturmgewehr geschossen habe. «Man geht aber davon aus», sagte Nägeli.

Die Staatsanwaltschaft bestätigte zudem, dass der 21-Jährige zwei Vorstrafen aus den Jahren 2005 und 2006 aufweist: Eine wegen eines geringfügigen Vermögensdelikts und eine andere wegen Verursachung einer Explosion mit einem geringen Sachschaden.

Der junge Schweizer chilenischer Abstammung wohnt laut Nägeli als Wochenaufenthalter in Zürich und stammt aus Islisberg im Kanton Aargau. Gegen den am vergangenen Sonntagabend nach einer polizeilichen Befragung formell verhafteten 21-Jährigen wurde am vergangenen Dienstag Untersuchungshaft verfügt. Das 16-jährige Opfer wird am Freitag auf einem Friedhof in Zürich-Altstetten beigesetzt.

Gegen den 21-Jährigen wird auch wegen Verstosses gegen den Munitionsbefehl vorgegangen. Weil es sich in diesem Fall aber um ein Nebendelikt handelt, wird dieses Verfahren der Militärjustiz an die Staatsanwaltschaft IV abgetreten, wie Armeesprecher Christian Burri erklärte. Sollte sich im Verlaufe der Untersuchung herausstellen, dass auch seitens der Armee Fehler bei der Durchsetzung des Munitionsbefehls geschehen seien, müssten diese geahndet werden.

Gemäss dem Munitionsbefehl müssen am Ende von Schiessübungen bei Waffen, Magazinen und Reservemagazinen Entladekontrollen vorgenommen werden. Zudem sind die Übungsteilnehmer darauf aufmerksam zu machen, dass allfällige Restmunition sofort abzugeben sei; späterer Besitz von Armeemunition ist strafbar. (ap)

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