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In der Wirtschaft werden CEOs auf Herz und Nieren geprüft. Zu viel steht auf dem Spiel.
Doch für die Armee hat VBS-Chef Samuel Schmid andere Massstäbe. Der Verteidigungsminister will seinen Favoriten offenbar unbedingt zum Armeechef machen.
Im März 2007 beginnt er die Gespräche mit Roland Nef (49) für den Top-Job. Dabei informiert ihn der Appenzeller Brigadier, dass da etwas «rein Privates» laufe.
Dieses «Private» ist eine Strafanzeige seiner Ex-Freundin. Am 27. September 2006 hat Lynn S.* sie eingereicht – wegen Nötigung. Nef terrorisierte die zierliche Querflötistin monatelang mit bösen Mails und SMS.
Doch Nef versichert dem VBS-Chef: Das Strafverfahren werde bis zu seinem Amtsantritt als Armeechef eingestellt. Dem genügt das. «Bundesrat Schmid hat sich auf das Wort von Roland Nef verlassen», sagte VBS-Sprecher Sebastian Hueber gestern zu BLICK.
Das heisst: Bundesrat Schmid vertraute seinem Favoriten blind – er wollte nicht mal Einsicht in die Akten der hängigen Strafuntersuchung in Zürich. Obwohl es um den wichtigsten Job der Armee ging.
In anderen Ländern wäre so etwas undenkbar. «Hohe Offiziere müssen untadelig und ein Vorbild sein», sagt Wilfried Stolze vom deutschen Bundeswehrverband in Berlin. «Man vertraut ihnen ja schliesslich auch junge Leute an.»
Schmid selber will sich zu seinem Versäumnis nicht äussern. Er meidet sogar öffentliche Auftritte. Gestern war er als Gast bei der Premiere der «Westside Story» auf der Seebühne Thun angemeldet –tauchte aber nicht auf.
Es ist ein Hohn. Da macht Schmid mir nichts dir nichts einen Mann zum Armeechef, der selber bei der Kaderselektion die härtesten Kriterien anwendet. Nach dem Kander-Unglück mit fünf Toten entliess Nef seinen Luftwaffenchef Walter Knutti (60). Begründung: bei dessen Truppe sei in der Kaderselektion nicht alles mit rechten Dingen zugegangen.
«Ich bin ein vehementer Verfechter des Ordnungsprinzips», sagte Nef. Offensichtlich nicht, wenns um ihn selber geht. Auch im Privatleben.
An Weihnachten 2004 kommt es in der gemeinsamen Wohnung am Zürichberg zum Eklat mit seiner Freundin. Roland Nef ist krank vor Eifersucht, Lynn S. flüchtet ins Hotel. Im Februar 2005 zieht sie definitiv bei ihm aus.
Nef wird zum Stalker. Bis Lynn S. die Strafanzeige einreicht.
Doch im April 2007 unterzeichnet sie eine Desinteresse-Erklärung – kurz nach Nefs ersten Bewerbungsgesprächen mit Schmid. Am 8. Juni 2007 wird Nef vom Gesamtbundesrat zum neuen Armeechef gewählt. Das hängige Strafverfahren unterschlägt Schmid seinen Kollegen. Im Herbst wird es offiziell eingestellt.
Gestern äusserte sich Nef erstmals öffentlich dazu – nach tagelangem Schweigen. In einer «persönlichen Erklärung». Nef verweist vor allem auf die Anwältin seiner Ex. Diese halte fest, «dass ihre Mandantin und ich nach der ersten Einvernahme bei der Staatsanwältin eine gütliche Einigung gefunden und Stillschweigen vereinbart haben».
Weiter schreibt Nef: Der Weg zur Verfahrenseinstellung unter Leitung der Staatsanwältin sei «im Zeitpunkt der Vorgespräche zu meiner Nomination» bereits aufgezeigt gewesen.
Die Zürcher Staatsanwaltschaft widerspricht dieser Aussage. «Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine solche Zusicherung gemacht wurde», sagt Corinne Bouvard, juristische Mitarbeiterin bei der Oberstaatsanwaltschaft. «Die zuständige Staatsanwältin ist sehr erfahren. Trotz gütlicher Einigung kann es ja wieder zu Vorfällen kommen.»
In seiner «persönlichen Erklärung» hält Nef auch fest, es sei nie um häusliche Gewalt gegangen.
Mag sein, wenn er körperliche Gewalt meint. Das Strafgesetz sagt aber: Auch Nötigung, wie böse
E-Mails oder SMS und Telefonate fallen unter diesen Begriff.
Gegen die Verharmlosung der Affäre Nef wehrt sich denn auch die Konferenz der Schweizerischen Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt (Kifs): «Wir verurteilen den Versuch von Bundesrat Schmid und dem VBS, häusliche Gewalt wieder zur Privatsache zu erklären, die niemanden zu interessieren habe.» Die Kifs ist «empört über die Signalwirkung für die Männer und Militärdienstleistenden dieses Landes.»
Dafür ist Roland Nef «dankbar», dass Bunderat Schmid seine «Persönlichkeitsrechte geschützt» habe. Schreibt der Armeechef in seiner Erklärung.
* Name von der Redaktion geändert