Schlechtes Zeugnis für Justizminister

  • Publiziert: 07.09.2007, Aktualisiert: 20.01.2012
  • Von Henry Habegger

BERN – Roschacher-Komplott hin oder her: Der Bericht der Geschäftsprüfungskommission (GPK) stellt Bundesrat Blocher ein einzigartig schlechtes Zeugnis aus.Monatelang untersuchte die GPK-Subkommission unter Lucrezia Meier-Schatz (CVP, Bild) die Vorgänge rund um die Bundesanwaltschaft.Beispiele der Verfehlungen:3. November 2004Justizminister Blocher untersagt dem Bundesanwalt Roschacher im Zusammenhang mit dem Terrorverdächtigen Achraf eine Pressekonferenz. Die GPK urteilt im Bericht: Blocher war nicht befugt, Roschacher so etwas zu verbieten. 9. November 2004Blocher erteilt Roschacher eine schriftliche Ermahnung. Weil der seinen Infochef im Fall Achraf vor die Medien treten liess. Blocher drohte Roschacher im Wiederholungsfall sogar mit Kündigung. Die GPK: Blocher wollte ein Vergehen bestrafen, das keines war. Er hat in die Unabhängigkeit des Bundesanwalts «eingegriffen». 8. Juni 2006Blocher erteilt Roschacher eine «Abmahnung und scharfe Rüge». Droht bei Wiederholung mit fristloser Kündigung. Sagt ihm, er werde ihm kündigen. Die GPK: Blocher hat die Unabhängigkeit des Bundesanwalts verletzt. 9. Juni 2006Blocher orientiert den Bundesrat laut GPK-Erkenntnis nicht darüber, dass er Roschacher am Vortag scharf gerügt und ihm gesagt hat, er werde das Arbeitsverhältnis auflösen. Auch verschwieg Blocher dem Bundesrat einen Antrag Roschachers. GPK: Blocher wäre «verpflichtet» gewesen, dem Bundesrat diese Informationen weiterzugeben. 5. Juli 2006Roschacher kündigt seinen Rücktritt an, nachdem er mit Blocher eine Vereinbarung getroffen hat. Kündigungsgründe hatte Blocher keine, und das wusste er nachweislich seit langem. Darum suchte er Mittel und Wege, um die Wahlbehörde Bundesrat nicht einbeziehen zu müssen. GPK: Die Abgangsentschädigung, die Blocher Roschacher zahlte, erfolgte «ohne gesetzliche Grundlage», das Vorgehen war «rechtsstaatlich problematisch». Blocher hat zudem beim Roschacher-Rücktritt den Bundesrat umgangen und seine Kompetenzen überschritten.

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