
Bitte melden Sie sich an, um Ihren Kommentar abzugeben.
Wenn Sie ein Konto bei Facebook haben, können Sie sich damit anmelden.
Bundesrat Samuel Schmid hat früher von der Untersuchung gegen Ex-Armeechef Roland Nef gewusst, als er bisher sagte. Das meldete Radio DRS heute in der Sendung «Rendezvous». Schmid bestätigte den Zeitpunkt der Information.
Schmid hatte am 18. Juli vor den Medien gesagt, er habe im Frühling 2007 von Nef bei einem Bewerbungsgespräch von der Strafuntersuchung gehört. Er habe sich nicht dafür interessiert, da die Angelegenheit privat war.
Vom Oberauditor informiert
Recherchen von Radio DRS brachten zu Tage, dass Schmid bereits am 14. November 2006 von der Militärjustiz über die Untersuchung informiert worden war.
Silvia Schenker, Sprecherin der Militärjsutiz, sagte am Radio, der Oberauditor habe den Bundesrat darüber informiert, dass er der Zürcher Staatsanwaltschaft eine Ermächtigung für Ermittlungen gegen Nef erteilt habe. Es handle sich um «ein ziviles Strafverfahren wegen Verdacht auf Nötigung im privaten Umfeld», erklärte Schenker.
Schmid war früher informiert
Schmids VBS räumte dies am Abend in einer Stellungnahme ein. Der Departementschef sei mündlich von Oberauditor Dieter Weber über die Ermächtigung zur Strafverfolgung von Nef informiert worden.
Zu dieser Zeit lief kein Auswahlverfahren für den Armeechef. So zog die Information keine weiteren «Konsequenzen bzw. Beachtung nach sich», heisst es im VBS-Communiqué.
Bei einem Bewerbungsgespräch im Frühjahr 2007 informierte Nef den VBS-Chef über das laufende Strafverfahren «in einer rein privaten Angelegenheit» – der Trennung von der ehemaligen Partnerin.
Gesamtzusammenhang erst ab Frühling 2007
Nef habe Schmid zugesichert, dass das Strafverfahren vor einem eventuellen Amtsantritt abgeschlossen sein werde, was Schmid auch zur Bedingung machte. Zudem unterstand der damalige Brigadier Nef zu dem Zeitpunkt nicht direkt dem Departementschef.
«Erst ab diesem Zeitpunkt beurteilte Samuel Schmid somit die Kandidatur und das Ermittlungsverfahren in einem Gesamtzusammenhang und verwies darum .... stets auf dieses Datum», heisst es in der Stellungnahme. Das Strafverfahren wurde im Herbst 2007 rechtskräftig durch Vergleich eingestellt.
Orientierung für ausreichend gehalten
Weiter hiess es im VBS-Communiqué, die Fachstelle Personensicherheitsüberprüfung habe das Strafverfahren als Erpressungsrisiko gewertet und Nef befohlen, den VBS-Chef «vollumfänglich» zu orientieren.
Nef tat dies und informierte Schmid nach VBS-Angaben im Dezember 2007 erneut über das Strafverfahren, das in Zusammenhang «mit einer schwierigen Trennung». Schmid habe diese Information «angesichts der Verfahrenseinstellung als ausreichend» betrachtet. (SDA)