Säufer sollen Spitalkosten selber zahlen

  • Publiziert: 02.02.2008, Aktualisiert: 20.01.2012
  • Von Benno Kälin

Die Jugend und der Alkohol: Das Thema beschäftigt die Politiker von links bis rechts.

Kampftrinkende Jugendliche und die Folgen ihres übermässigen Alkoholkonsum beschäftigt die Politik seit längerem.

Nächste Woche gehen die Gesundheitspolitiker der SVP in Klausur. Eines der traktandierten Themen: Rauschtrinken unter Jugendlichen. «In der Frühlingssession werden wir dazu einen Vorstoss einreichen», sagt SVP-Nationalrat und Gesundheitspolitiker Toni Bortoluzzi (60) zu SonntagsBlick. Stossrichtung: Die SVP will Rauschtrinker mehr in die Verantwortung nehmen. «Wenn einer wegen missbräuchlichem Alkoholkonsums ins Spital eingeliefert werden muss, soll dafür nicht länger die Krankenkasse bezahlen, sondern der Betroffene selbst oder seine Eltern», fordert Bortoluzzi. «Gleiches muss gelten, wenn im Alkoholrausch Sachbeschädigungen vorgenommen werden.»

Ein Verbot des Alkoholverkaufs an unter 18-Jährige bringt nach Meinung des SVP-Politikers zu wenig. «Es kann zu einfach umgangen werden.» So sieht es auch Anita Fetz (50). Für die Basler SP-Ständerätin braucht es einen Massnahmen-Mix. Eines der Elemente: «Von Zeit zu Zeit dürfte die Polizei die trinkenden Kids ruhig einsammeln und heim zu ihren Eltern bringen», so Fetz.

Der Zürcher FDP-Ständerat Felix Gutzwiller ist nicht a priori für eine Verschärfung der Gesetze. «Der Hauptakzent muss darauf liegen, bestehende Gesetze endlich durchzusetzen. An unter 16-Jährige darf schon heute kein Alkohol verkauft werden. Nur kontrolliert das niemand richtig», so Gutzwiller.

Sollen Kampftrinker die Spitalkosten selber zahlen?

Das sagt das Gesetz

Der Verkauf von Alkohol ist in der Schweiz in der Lebensmittelverordnung (Wein und Bier) und im Alkoholgesetz (Spirituosen) geregelt. Jugendliche unter 16 Jahren dürfen generell keinen Alkohol kaufen. Für Spirituosen liegt das Alterslimit bei 18 Jahren. Die Kantone können jederzeit autonom die betreffenden Gesetze verschärfen. Davon hat der Kanton Tessin Gebrauch gemacht. Unter 18-Jährigen ist dort auch der Erwerb von leichtem Alkohol, also beispielsweise Bier, untersagt. Um flächendeckend den Alkoholverkauf ab 18 Jahren einzuführen, wäre eine Anpassung der Lebensmittelverordnung nötig. Dies könnte entweder mit einem parlamentarischen Vorstoss oder einer Initiative erreicht werden.

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