Jeden Tag werden in Schweizer Sportvereinen sechs Kinder sexuell belästigt. Auf diese Zahl kommt eine Hochrechnung der Schweizer Präventions-Fachsstelle gegen sexuelle Ausbeutung, Mira. Aufs Jahr gerechnet sind das 2500 Übergriffe.
Publik werden nur Einzelfälle. Kletterleiter Roger S.* sitzt seit Februar wegen Verdachts auf sexuelle Handlungen mit 10- bis 13-Jährigen in U-Haft. Letzten Monat verhaftete die deutsche
Polizei den langjährigen Fussballtrainer Norbert S.* (42) aus Singen (D). Er soll in Sevelen im St. Galler Rheintal einen 12-jährigen Buben sexuell missbraucht haben. Auf seinem
Computer fand die Polizei Aufzeichnungen von Sex-Chats mit Kindern sowie Kinderpornos.
200000 potentielle Opfer«90 Prozent aller Täter sind Vertrauenspersonen: Familienangehörige, Lehrer, Pfarrer, Ärzte und Sportleiter», sagt Christiane Weinand, Geschäftsführerin von Mira.
Potenzielle Opfer sind deshalb auch die 200000 Kinder, die in 1400 Schweizer Fussballklubs spielen. Deren Verband, der SFV, will sie jetzt besser schützen. «Wir verpflichten ab sofort jeden Verein dazu, aktiv etwas gegen Pädophilie zu tun», sagt Luca Balduzzi, Chef Breitenfussball beim SFV.
Ausnahmslos alle Klubs müssen bis in zwei Jahren Mitglied einer Präventionsstelle gegen sexuelle Ausbeutung sein. «Die Mitgliedschaft ist ein Bekenntnis, dass man Übergriffe nicht duldet», sagt Balduzzi.
Die 13 Regionalverbände werden Kollektivmitglied bei Mira. Der SFV übernimmt einen Teil der Kosten. Die Umsetzung des Schutzprogramms liegt aber bei den Fussballklubs selbst. Sie müssen eine Person aus dem Verein in eine dreistündige Schulung bei Mira-Fachleuten schicken.
Diese Kontaktperson gibt ihr Wissen an die Trainer weiter und vermittelt bei Verdachtsfällen zwischen dem Verein und den Experten von Mira. «Nur so können wir ein Früherkennungssystem entwickeln und Fälle verhindern, bevor sie passieren», sagt Balduzzi.
Alle SFV-Vereine müssen bis in zwei Jahren zusätzlich zur Mitgliedschaft folgende Regeln einhalten:
- Getrennte Duschen für unter 16-Jährige und Erwachsene.
- Erwachsene halten sich nicht in den Garderoben der Kinder auf, es sei denn, es ist aufgrund der Aufsichtspflicht notwendig.
- In Trainingslagern sind getrennte Schlafräume für Kinder und Erwachsene Vorschrift. Mädchen und Buben werden separat untergebracht.
- Jeder Trainer unterzeichnet eine Selbstverpflichtung.
- Vor der Einstellung eines Trainers holt der Verein Referenzen ein.
Ob neue Trainer bei einer Bewerbung auch ihren Strafregisterauszug einreichen müssen, wird noch geprüft. Schon jetzt sind Trainer, die ehrenamtlich arbeiten, schwierig zu finden. «Wir befürchten, dass sich Leute nicht bewerben, weil sie sich unter Generalverdacht gestellt fühlen», sagt Balduzzi.
* Namen der Redaktion bekannt